Krankenkassenbeiträge: Bonus zählt nicht als Beitragsrückerstattung

Viele Krankenversicherte kassieren von der Kasse einen Bonus. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hatte zu klären, wie die Leistung steuerlich zu bewerten ist. Das Urteil ist für Steuerzahler positiv ausgefallen.

© © kiono - Fotolia.com

Krankenkassenbeiträge sind bis zu bestimmten Grenzen als Sonderausgaben absetzbar. Den Richtern des Finanzgerichts (Az.: 3 K 1387/14) ging es darum, wie sich Bonuszahlungen – also etwa Leistungen für besonders gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten – steuerlich auswirken. Nach dem Urteil wirken sich diese anders als Beitragsrückerstattungen nicht auf den Sonderausgabenabzug aus. Die Finanzverwaltung will das allerdings so nicht akzeptieren. Der Bundesfinanzhof beschäftigt sich mit der Frage (Az.: X R 17/15).

Betroffene Steuerzahler sollten Einspruch einlegen und auf das anhängige BFH-Verfahren verweisen.