- Mietrecht Kosten umlegen

Vermieter dürfen Renovierungskosten auf ihre Mieter abwälzen. Richtig begründet, zahlen ihnen die Mieter in elf Jahren die Investition ab.

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Kosten umlegen

Miethöhe. Die Aufwendungen für grundlegende Renovierungen können Vermieter in Höhe von elf Prozent jährlich auf die Jahresmiete umlegen - im Monat also 0,9 Prozent, wenn der Mieter aufgrund der Maßnahmen nachhaltig Energie sparen kann. Modernisierungskosten, Reparaturen oder einfacher Austausch zählen nicht zu den Modernisierungskosten. Abzuziehen sind auch Förderungen wie öffentliche Zuschüsse oder die Investitionszulage.

Formalien. Der Vermieter muss die einzelnen Kostenblöcke gegenüber dem Mieter ausführlich und nachvollziehbar erläutern.

Fristen. Spätestens drei Monate vor Beginn der Renovierung muss der Vermieter die Mieter informieren: Art der Baumaßnahme, Beginn und Dauer, geplante Mieterhöhung und Veränderungen der Betriebskosten. Lassen Sie sich etwa vom Verband Haus & Grund oder Ihrem Anwalt beraten.