Das Verkaufspersonal in Bäckereien ist nicht verpflichtet, eine Kopfbedeckung zu tragen.
BäckereiKopfbedeckung keine Pflicht
Wer in Bäckereien verkauft, muss aus Hygienegründen keine Kopfbedeckung tragen, entschied das niedersächsische Landwirtschaftsministerium.
In seinem Urteil bezieht sich das Ministerium auf die EU-Verordnung, nach der eine Kopfbedeckung nicht erforderlich sei, "wenn das Herstellen und Behandeln der Lebensmittel unter den Augen des Verbrauchers zur unmittelbaren Abgabe erfolgt“ (852/2004).
Nachdem staatliche Lebensmittelkontrolleure die Kopfbedeckung gefordert hatten, drängte der Bäckerinnungs-Verband (BIV) auf eine Entscheidung des Ministeriums. Laut BIV werde das EU-Recht in allen Bundesländern umgesetzt. (eg )
