Kleinunternehmer: Wahlmöglichkeit im Steuerrecht

Wer Unternehmer ist, muss auch Umsatzsteuer abführen. So der Grundsatz. Die Kleinunternehmerregelung stellt davon eine Ausnahme dar. Doch was sind die Voraussetzungen, wie ist die Wirkweise, und welche Vor- und Nachteile hat es steuerrechtlich, Kleinunternehmer zu sein?

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Zum Grundsatz: Normalerweise müssen alle Unternehmen auf ihre Umsätze auch Umsatzsteuer berechnen. Im Gegenzug können sie sich die Umsatzsteuer aus ihren Eingangsrechnungen als Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen. Kleinunternehmer hingegen müssen weder Umsatzsteuer auf ihre Arbeit berechnen, noch erhalten sie Vorsteuer vom Finanzamt zurück.

Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer

Von der Kleinunternehmerregelung kann Gebrauch machen, wessen Umsatz im Vorjahr unter 17.500 € lag und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 50.000 € liegen wird.

Sinnhaftigkeit prüfen!

Sind diese Voraussetzungen gegeben, stellt sich jedoch die Frage, ob die Kleinunternehmerregelung überhaupt sinnvoll ist. Dabei kommt es auf den Einzelfall an. Anhand der Arbeitshilfe „Kleinunternehmer: Vor- und Nachteile“ lässt sich klären, ob im individuellen Fall die Vorteile oder Nachteile überwiegen.