Kleine Betriebe müssen keinen Elektroschrott annehmen

Kleinbetriebe müssen auch in Zukunft keine Elektro-Altgeräte zurücknehmen. Das hat die EU beschlossen. Der Zentralverband befürchtet trotzdem massive Wettbewerbsnachteile.

Handelsunternehmen mit „bis zu neun Beschäftigen und einer maximal begrenzten Verkaufsfläche sind vom künftig geltenden Annahmezwang befreit“. Das ist das Ergebnis einer Abstimmung des Europäischen Parlaments. Offen ist noch, wie viel Quadratmeter ein solcher Betrieb maximal haben darf, um unter die Regelung zu fallen.

Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) sieht trotzdem Wettbewerbsnachteile. Viele Betriebe werden sich dem schlichtweg nicht entziehen können, wenn sie beim Serviceangebot mit größeren Mitbewerbern mithalten wollen, so der Verband.

Wettbewerbsnachteile wegen Onlinehandel

Vor allem mit Blick auf den wachsenden Online-Handel befürchtet der ZVEH eine „massive Wettbewerbsverzerrung“. Von den Auswirkungen der Rücknahmepflicht werden in erster Linie kleine, ortsnahe Unternehmen des Handwerks und des Einzelhandels betroffen sein, nicht aber Anbieter von Onlineshops.

Im Alltag würden sich Verbraucher kaum die Mühe machen, ein altes Elektrogerät in einem Paket an einen Online-Anbieter zurückzusenden. Der Händler um die Ecke sei jedoch verpflichtet, auch Produkte entgegenzunehmen, die sie gar nicht in ihrem Sortiment führen.

Daher begrüßt der Verband zwar die „Kleinbetrieb-Regelung“, „sie ändert aber nichts an unserem grundsätzlichen Widerstand gegen einen gesetzlichen Annahmezwang von Elektro-Altgeräten“, sagte ZVEH-Hauptgeschäftsführer Ingolf Jakobi. Die aktuell geltende Regelung, nach der die Händler die Altgeräte ihrer Kunden freiwillig und ohne Kostenberechnung zurücknehmen, sei ausreichend, so Jakobi.