Gefährdungsbeurteilung: Neue Handlungshilfen der BG Bau

Die Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln, diese zu beurteilen und Maßnahmen zur Abwehr oder Minimierung festzulegen, wird als Gefährdungsbeurteilung bezeichnet. Sie ist laut Arbeitsschutzgesetz zu dokumentieren. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) stellt hierzu zahlreiche Handlungshilfen für Kleinbetriebe bereit.

Am Bau ist der Arbeitsschutz besonders wichtig. - © ddp

Auf der Baustelle sollte die Gefährdungsbeurteilung verfügbar sein, denn die dort agierenden Mitarbeiter müssen über die von Ihnen geplanten Maßnahmen zum Arbeitsschutz Kenntnis haben und im Zweifel auch wissen, wer für deren Umsetzung auf der Baustelle verantwortlich ist. Nehmen Sie die Ergebnisse Ihrer Gefährdungsbeurteilung auch in die Unterweisung Ihrer Beschäftigten auf.

Bei der Erstellung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung unterstützt die BG Bau. Ihre Kurz-Handlungshilfen zur Erstellung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung für einen Kleinbetrieb umfassen häufig auftretende Gefährdungen aus den Tätigkeitsbereichen, bei denen erfahrungsgemäß viele Unfälle geschehen, die auch schwer sein können. Zu deren Abwehr werden Ihnen hier grundlegende Maßnahmen vorgeschlagen.

Verfügbar sind unter anderem Handlungshilfen für Zimmerer, Dackdecker, Gerüstbauer, Maler und viele mehr. Die komplette Liste finden Sie hier.

Die finale Gefährdungsbeurteilung kann dann betriebsindividuell länger sein, falls auf der Baustelle weitere Gefährdungen bestehen oder besondere Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten notwendig sind. Hierfür nutzen Sie bitte das Feld "weitere Maßnahmen" im betreffenden Abschnitt oder ergänzen Ihre Gefährdungsbeurteilung je nach Bedarf.