Beschäftigtenzahl Kleinbetrieb oder nicht?

Sozial ungerechtfertigte Kündigungen sind verboten – außer in Kleinbetrieben.

Beschäftigtenzahl

Kleinbetrieb oder nicht?

Dabei gilt ein Betrieb als klein, wenn er in der Regel höchstens zehn Arbeitnehmer beschäftigt. Ob diese Grenze überschritten wird, muss im Zweifelsfall der Arbeitnehmer belegen.

Im Streitfall hatte eine Arbeitnehmerin gegen ihre Kündigung geklagt, da diese sozial ungerechtfertigt gewesen sei. Der Arbeitgeber hingegen berief sich darauf, dass sein Betrieb weniger als zehn Beschäftigte habe und damit der entsprechende Paragraf im Kündigungsschutzgesetz nicht auf ihn zutreffe.

Während das Bundesarbeitsgericht diese Praxis im Grundsatz bestätigte (2 AZR 264/07), stellte es gleichzeitig klar, dass Arbeitnehmer durch die „Darlegungs- und Beweislast“ nicht überfordert werden dürfen. Es reiche aus, wenn der Angestellte „die ihm bekannten Anhaltspunkte“ zur Zahl der Beschäftigten vortrage.

Text: ang