Kindergarten, Fahrtkosten: Steuerfreie Zuschüsse

Möchte der Chef seine Mitarbeiter für besondere Leistungen im Jahr 2011 belohnen, kann eine Sonderzahlung schlimmstenfalls zu mehr als der Hälfte für Steuern und Sozialabgaben draufgehen. Doch es gibt eine interessante Alternative zur klassischen Auszahlung einer freiwilligen Sonderzahlung.

Die Sonderzahlung kann in steuer- und abgabenfreie Gehaltsextras oder in steuerlich begünstigte Extras umgewandelt werden. Wie sich die Umwandlung einer freiwilligen Sonderzahlung in einen Kindergartenzuschuss oder in einen pauschal besteuerten Fahrtkostenzuschuss auswirkt, verdeutlichen die folgenden Praxisbeispiele:

Praxisbeispiel 1: Gehaltsextra Kindergartenplatz

Wegen besonderer Verdienste sagt der Unternehmer seinem Mitarbeiter eine freiwillige Sonderzahlung von 800 Euro zu. Das Bruttogehalt des Arbeitnehmers beträgt ohne die Sonderzahlung 2.500 Euro. Alternativ bietet der Chef dem Mitarbeiter an, sich mit 800 Euro an den Gebühren für den Kindergartenplatz seines  Kindes zu beteiligen.

Ohne Sonderzahlung und ohne Extra bekommt dere Mitarbeiter 1.594 Euro netto mit einer nicht begünstigten Sonderzahlung 3.300 Euro brutto/1.963 Euro netto und mit dem steuerbefreiten Kindergartenzuschuss 2.394 Euro netto.

Fazit: Bei der klassischen Auszahlung der Sonderzahlung von 800 Euro bleiben gerade einmal 389 Euro übrig. Der Rest wandert für Steuern und Sozialabgaben in die Staatkassen. Beim Zuschuss für den Kindergartenplatz kommen die 800 Euro brutto für netto an.

Tipp: Der Zuschuss ist nicht nur steuer-, sondern auch abgabenfrei. Der Betrieb spart sich also auch seinen Beitrag zur Sozialversicherung für die Zahlung von 800 Euro.

Voraussetzungen für die Steuerfreiheit des Kindergartenzuschusses
Damit das Finanzamt den Zuschuss zu den Gebühren des Kindergartenplatzes für das Kind des Mitarbeiters steuerfrei belässt, sind folgende Voraussetzungen notwendig:

- Begünstigt sind nur freiwillige Zahlungen, also Zahlungen auf die der Arbeitnehmer arbeitsrechtlich keinen Anspruch hat.
- Der Betrieb muss das Original der Kindergartenrechnung beim Lohnkonto des jeweiligen Arbeitnehmers aufbewahren.

Fahrtkostenzuschuss

Der Betrieb kann die freiwillige Sonderzahlung  auch zugunsten eines Fahrtkostenzuschusses gewähren (30 Cent für die einfache Strecke zwischen Wohnung und Arbeit oder Zugticket). In diesem Fall bekommt der Mitarbeiter die 800 Euro ebenfalls steuer- und abgabenfrei überwiesen. Der Arbeitgeber muss pauschal 15 Prozent Lohnsteuer ans Finanzamt abführen und spart sich wegen der Pauschalierung der Lohnsteuer wiederum seinen Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung.

Tipp: Dass freiwillige Sonderzahlungen in steuerfreie oder begünstigte Gehaltsextras umgewandelt werden können, steht zum einen in Richtlinie 3 Nr. 33 Absatz 5 der Lohnsteuerrichtlinien 2010, zum anderen in einem Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. VI R 41/07).