Kettenschenken: Aktuelles BFH-Urteil

Steuersparen durch das Verschenken über Dritte: Lange Zeit war strittig, ob das geht. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dazu ein Urteil gefällt.

Aktuelles BFH-Urteil

Der Fall
Der BFH entschied in einem aktuellen Fall, bei dem die Mutter eine Immobilie an ihren Sohn
verschenkte und der die Hälfte davon am selben Tag an seine Frau – also die Schwiegertochter
der Mutter – weiter verschenkte. (Urteil vom 18.7.2013, Aktenzeichen: II R 37/11)

Der Streitpunkt
Entscheidend ist hierbei nämlich, ob Verpflichtung zur Weitergabe der Schenkung an die Schwiegertochter bestanden habe. Das Finanzamt ging davon aus und setzte deshalb die Steuer so fest, als hätte die Schwiegertochter die Immobilie direkt von der Schwiegermutter erhalten.

Das Urteil
Die Schenkung führte zu einem deutlich geringeren Freibetrag und entsprechend zu einer deutlichen Steuerzahlung für die Schwiegertochter. Der BFH sah das allerdings anders und erklärte den Steuerbescheid für nichtig.