Keine Angriffsfläche für Betriebsprüfer

Gehaltsstudie Die Chef-Gehälter im Handwerk steigen wieder. Das zeigt der neueste Report. Für GmbH-Geschäftsführer vergrößert sich damit der Spielraum, beim Fiskus höhere Einkünfte durchzusetzen.

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    © Christian Ahrens
    Alle Entscheidungen zu Gehaltserhö-hungen trifft Unternehmer Guido Dausend nur mit seinem Steuerberater.
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    © Chart: handwerk magazin
    Schlusslichter: Handwerk und Einzelhandel liegen beim Gehaltsvergleich auf den hinteren Plätzen.

Keine Angriffsfläche für Betriebsprüfer

Der Steuerprüfer zeigte sich akribisch. Im September 2011 hatte Guido Dausend, Geschäftsführer der J. P. Hair Trend Coiffeur GmbH, seinen vorläufig letzten Besuch vom Fiskus. Kassenbücher und Kassenbons wurden ganz genau unter die Lupe genommen. Ebenso die Anwesenheitszeiten der Mitarbeiter und deren mit dem Lohn versteuerte Fahrtkosten. Um sich ein Bild von den Betriebsabläufen zu machen, besuchte der Beamte sogar für mehrere Stunden eine der über 60 Filialen des Unternehmens. „Der Prüfer ließ keinen Zweifel an seinem Ziel, Unregelmäßigkeiten in der Kassenführung und bei der Lohnbuchhaltung aufzudecken“, berichtet Dausend.

Im Zweifel wurde Druck aufgebaut. „Hatte der Beamte einen Verdacht und war sich gleichzeitig nicht sicher, ob er sich auf einer verwertbaren und rechtlich durchsetzbaren Spur bewegt, wurde sein Ton zunehmend unfreundlicher“, musste Dausend feststellen. Das betraf auch seine Bezüge als Geschäftsführer - ein für die Prüfer immer wieder lohnendes Arbeitsfeld. Hintergrund: Gesellschafter-Geschäftsführer wie Dausend, die nicht nur die Geschicke der Gesellschaft leiten, sondern zugleich auch Kapitalanteile an ihr besitzen, sind Angestellte der GmbH, ihre Geschäftsführerbezüge mithin als Betriebsausgaben abzugsfähig. Und je höher das Gehalt, umso größer auch der Spar-Effekt bei der Körperschaft- und bei der Gewerbesteuer.

Chef-Gehalt spart Steuern

Dazu ein vereinfachtes Beispiel: Angenommen, der Jahresgewinn, gleichzeitig der steuerpflichtige Gewinn, einer GmbH beträgt 300000 Euro. Darauf entfällt Gewerbesteuer von 44100 Euro, zudem 15 Prozent Körperschaftsteuer von 45000 Euro. Bezieht der Geschäftsführer ein Gehalt von 90000 Euro, vermindert sich der steuerpflichtige Gewinn auf 210000 Euro. Dann fallen nur noch 30870 Euro Gewerbesteuer und 31500 Euro Körperschaftsteuer an. Ersparnis: 26730 Euro weniger Steuern. Natürlich muss der Geschäftsführer seine Einkünfte privat versteuern. Aber auch dann bleiben je nach Steuersatz noch rund 10000 Euro an echter Steuerersparnis.

Klar somit, dass der Fiskus die Geschäftsführerbezüge besonders genau unter die Lupe nimmt und jedes Gehalt moniert, das sich deutlich über dem Durchschnittswert für Branche und Betriebsgröße bewegt. Als unangemessen hoch angesehene Teile des Gehaltes werden als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet - die GmbH muss dann entsprechende Nachzahlungen bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer leisten.

Die Prüfer stützen sich bei der Bewertung der Gehaltshöhe zumeist auf die Vergütungsstudien des BBE-Media-Verlags. Die aktuellen Daten für das Jahr 2011 liegen seit kurzem vor (siehe Tabelle). Sie zeigen: Die Festgehälter der Geschäftsführer sind im Vergleich zum Vorjahr fast flächendeckend gestiegen. Im Handwerk insgesamt, so die Studie, beziehen die GmbH-Geschäftsführer im Schnitt ein Festgehalt von inzwischen knapp 93000 Euro - rund 6000 Euro mehr als 2010. Lediglich im Baunebengewerbe und in Druckereien sind die durchschnittlichen Jahreseinkünfte von GmbH-Geschäftsführern im Jahr 2011 niedriger als im Vorjahr. Im Vergleich der Wirtschaftszweige hält die Branche dennoch fast die rote Laterne, knapp vor dem Einzelhandel mit 89085 Euro und deutlich hinter der Industrie (siehe Grafik rechts).

Spielraum für Gehaltserhöhungen

Diese gestiegenen Durchschnittsgehälter bieten dem Handwerker zusätzliche Steuerspar-Chancen. Denn die Steuerprüfer legen für den Branchenvergleich die höheren Werte zugrunde. „GmbH-Chefs im Handwerk haben somit ab 2011 wieder mehr Spielraum für Gehaltserhöhungen“, erklärt Steuerberater Ralf P. Bellartz in Brühl bei Köln (siehe Kasten Seite 54). Der Experte empfiehlt, dabei insbesondere auf die variablen Vergütungsbestandteile und auf die Nebeneinkünfte zu achten. Denn Grundlage der Steuerprüfung ist immer die Gesamtvergütung von Geschäftsführern. Dazu zählen neben dem Festgehalt auch Beiträge zur Direktversicherung sowie Tantiemen, Versorgungs- und andere Nebenleistungen wie etwa die private Nutzung des Firmenwagens, außerdem alle sonstigen Sachbezüge.

So darf zum Beispiel eine Pensionszusage nicht zu einer Überversorgung führen, und die Tantieme darf im Normalfall nicht mehr als 25 Prozent der Gesamtvergütung ausmachen. Besondere Zuschläge zum Arbeitslohn, etwa wegen Überstunden oder Sonntagsarbeiten, führen generell und ausnahmslos zur verdeckten Gewinnausschüttung. Steuerberater Bellartz empfiehlt, diese Punkte strikt zu beachten, um vor bösen Überraschungen in Außenprüfungen, in denen um die Angemessenheit zum Teil „hoch emotionalisiert gestritten wird”, gefeit zu sein.

Vorsicht bei Nebenleistungen

Genauso akribisch wie die Gehaltshöhe werden auch die vertraglichen Regelungen und deren korrekte Einhaltung unter die Lupe genommen. Auch hier, so Bellartz, stoßen die Prüfer immer wieder auf Nachlässigkeiten. Zum Beispiel, wenn einzelne Vergütungsbestandteile nur mündlich vereinbart wurden und im Dienstvertrag nirgendwo auftauchen. Oder wenn geänderte Konditionen gelten, ohne dass die Vertragspassagen aktualisiert wurden, oder wenn nicht genommener Urlaub ohne schriftliche Vereinbarung durch zusätzliche Gehaltszahlungen abgegolten wurde.

Hair Trend Coiffeur-Geschäftsführer Guido Dausend hat diese und andere Klippen erfolgreich umschifft. Seine Gesamtbezüge liegen im Rahmen dessen, was Geschäftsführer in Betrieben vergleichbarer Größenordnung verdienen. „Alle Entscheidungen zu Gehaltserhöhungen, Tantiemen, Geschäftswagen und sonstigen Bezügen erfolgen bei uns stets in Absprache mit und nach Prüfung durch unseren Steuerberater“, erklärt dazu Unternehmer Dausend.

cornelia.hefer@handwerk-magazin.de

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