Ab 2013 soll die neue Regelung der Rundfunkgebühren in Kraft treten. Hier können Sie sich einen Überblick über die neue Abgabe verschaffen.
- Neue GebührenregelungJetzt zahlt jeder
Die geplante Neuregelung der Rundfunkabgabe sieht statt einer Gerätegebühr eine Haushaltsabgabe vor. Sie wird für alle Haushalte und Betriebe fällig, egal wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind.
Die Höhe soll sich auf die heutige Fernsehgebühr von 17,98 Euro belaufen.
Für Betriebe wird die Abgabe in zehn Gruppen nach Anzahl der Beschäftigten je Betriebsstätte gestaffelt.
0 4 Mitarbeiter: ein Drittel des Rundfunkbeitrags
5 14 Mitarbeiter: einen Rundfunkbeitrag
15 49 Mitarbeiter: zwei Rundfunkbeiträge
50 249 Mitarbeiter: vier Rundfunkbeiträge
250 499 Mitarbeiter: acht Rundfunkbeiträge
500 999 Mitarbeiter: zwölf Rundfunkbeiträge
1000 4999 Mitarbeiter: 20 Rundfunkbeiträge
5000 9999 Mitarbeiter: 60 Rundfunkbeiträge
10000 19999 Mitarbeiter: 100 Rundfunkbeiträge
20000 und mehr Mitarbeiter: 150 Rundfunkbeiträge
Zusätzlich sollen gewerbliche Kraftfahrzeuge mit je einem Drittel des pauschalen Rundfunkbeitrags belegt werden, egal ob ein Autoradio eingebaut ist oder nicht.