Elektrohandwerk irritiert über aktuelles BGH-Urteil

Wer als Vermieter auf die Prüfung elektrischer Anlagen verzichtet, riskiert das Wohl seiner Mieter.

Elektrohandwerk

irritiert über aktuelles BGH-Urteil

Wer erst handelt, wenn etwas passiert ist, gefährdet das Wohl anderer: Zu Irritationen hat deshalb das gestrige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu regelmäßigen Generalinspektionen der Elektroleitungen und ‑geräte in Mietwohnungen geführt.

Darin hat der BGH festgestellt: Der Vermieter ist gesetzlich nicht verpflichtet, im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht die Elektroinstallation und –geräte regelmäßig einer Generalinspektion zu unterziehen.

Keinen Zweifel hat der BGH allerdings daran gelassen, dass den Vermieter die vertragliche Nebenpflicht trifft, die Mietsache in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Diese Pflicht erstreckt sich grundsätzlich auf alle Teile des Hauses.

Deshalb empfiehlt das Elektrohandwerk Hauseigentümern und Vermietern, elektrische Anlagen und Geräte regelmäßig gemäß VDE Bestimmungen überprüfen zu lassen. (coh )