Investitionsabzugsbetrag: Beim Pkw-Kauf Steuern sparen

Handwerksunternehmer können beim Kauf eines Pkws viel Geld sparen. Der Investitionsabzugsbetrag ermöglicht dem Unternehmer, seine Anschaffungskosten für den Pkw oder die Maschinen gewinnmindernd geltend zu machen. Wie der steuerliche Vorteil genutzt werden kann.

Handwerrksunternehmer können den Investitionsabzugsbetrag nutzen, um beim Kauf eines neuen Pkws oder Maschine kräftig Steuern zu sparen. - © spectrumblue/Fotolia

Unternehmer, die den Kauf eines neuen Autos beabsichtigen, können 40 Prozent der Investitionssumme steuerlich absetzen. Diese Option nutzt Unternehmen, deren ausgewiesenes Betriebsvermögen im Geschäftsjahr nicht die Marke 235.000 Euro überschreitet.

Investitionsabzugsbetrag verringert den zu versteuernden Gewinn

Der Investitionsabzugsbetrag hilft kleinen und mittelständischen Unternehmern Rücklagen zu bilden. Er mindert das zu versteuernde Einkommen. Diese Steuerstundung gewährt den Handwerksunternehmern beim Kauf eines Pkws oder Maschine somit Zins- und Liquiditätsvorteile.

Der Abzugsbetrag verringert in den Jahren der Ansparung den zu versteuernden Jahresgewinn und somit auch die Steuerlast. Das ist aber nur dann der Fall, wenn die Investition innerhalb der drei Jahre auch wirklich getätigt wird.

Will der Handwerksunternehmer einen neuen Pkw im Jahr 2013 kaufen, muss er dieses Fahrzeug spätestens im Jahr 2016 angeschafft haben. Beansprucht der Käufer den Investitionsabzugsbetrag, muss er das Auto mindestens zu 90 Prozent betrieblich im Investitionsjahr nutzen. Einen genauen Nachweis vor der Steuer liefert zum Beispiel ein korrekt geführtes Fahrtenbuch .

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Pkw wird durch Investitionsabzugsbetrag deutlich billiger

Ein Beispiel verdeutlicht den Steuervorteil: Der Unternehmer Mustermann beabsichtigt im Jahr 2014 einen neuen Pkw für 40.000 Euro zu kaufen. Das Betriebsvermögen seines Unternehmens bleibt in den Jahren 2011 bis 2013 unter der Wertgrenze von 235.000 Euro.

Die Geschäftsentwicklung für das Jahr 2013 zeichnet sich positiv ab. In diesem Jahr nimmt er den Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 16.000 Euro in Anspruch. Im Sommer 2014 kauft er dann den Pkw wie geplant für 40.000 Euro.

Mustermann beantragt im Jahr 2013 den Investitionsabzugsbetrag von 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten. In Folge dessen, reduziert sich der zu versteuernde Gewinn im Jahr 2013 um 16.000 Euro.

Wie Sie als Unternehmer den Investitionsabzugsbetrag richtig nutzen können, erfahren Sie in dem angehängten und kostenlosen Download zu diesem Beitrag.