Anleitung In fünf Schritten zur mobilen Zeiterfassung


Unternehmer, die ein mobiles Zeiterfassungssystem in ihrem Betrieb einführen wollen, finden hier einen Leitfaden, wie sie ein passendes System auswählen und testen. Entscheidend sind zunächst die Fragen: Welche Daten wollen Sie erfassen und welche technische Lösung (zum Beispiel Smartphone-App) kommt in Frage.

Immer mehr Zeiterfassungssysteme ermöglichen auch das automatische Speichern und Verarbeiten weiterer Informationen, wie beispielsweise von GPS-Daten zum jeweiligen Aufenthaltsort. Doch hier ist Vorsicht geboten. Keinesfalls erlaubt ist eine Rund-um-die-Uhr-Überwachung, beispielsweise durch GPS-Technik in Fahrzeugen, die Mitarbeiter auch privat nutzen. Selbst während der Arbeitszeit ist das Tracking, also das ununterbrochene virtuelle „Verfolgen“ des Mitarbeiters, datenschutzrechtlich nur mit Zustimmung des Beschäftigten statthaft. Die Einwilligung sollte der Arbeitgeber unbedingt schriftlich einholen. Unbedenklich ist es, wenn Geodaten nur punktuell und aktiv ausgelöst durch den Mitarbeiter gespeichert werden, also beispielsweise mit dem Eintippen von Anfangs- und Endzeitpunkten in das Zeiterfassungssystem. Aber auch in diesem Fall muss der Mitarbeiter darüber informiert werden. Empfehlung: Beschäftigten durch offene Kommunikation frühzeitig mit ins Boot holen und eine freiwillige Vereinbarung anzustreben.

Die mobile Zeiterfassung erleichtert natürlich die Dokumentation der Arbeitsstunden – bei Mindestlöhnen ein wichtiges Thema. Sowohl das Arbeitszeitgesetz (AZG), als auch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG) verpflichten Arbeitgeber zu einer entsprechenden Dokumentation. Die Aufzeichnungen bilden die Voraussetzung, um zum Beispiel die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeithöchstgrenzen (10 Stunden täglich) sowie von Tarifverträgen oder Mindestlöhnen überprüfen zu können. Für jeden Mitarbeiter sind nach den Vorgaben der genannten Gesetze täglich mindestens Anfang, Ende und Dauer der Arbeitszeit sowie die Dauer der Pausen festzuhalten. Die Arbeitsdauer allein genügt nicht.

Nutzen: Hilfe bei Auswahl und Einführung einer mobilen Zeiterfassung

Themenfeld: mobile Zeiterfassung

Zielgruppe: Betriebe mit Außendienst

Inhalte: Checkliste für mobile Zeiterfassung



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  • Datum: 13. März 2019
  • Dateiformat: pdf
  • Dateigröße: 90,64 kB
  • Quelle: handwerk magazin
  • Seitenanzahl: 1

Beschreibung

Unternehmer, die ein mobiles Zeiterfassungssystem in ihrem Betrieb einführen wollen, finden hier einen Leitfaden, wie sie ein passendes System auswählen und testen. Entscheidend sind zunächst die Fragen: Welche Daten wollen Sie erfassen und welche technische Lösung (zum Beispiel Smartphone-App) kommt in Frage.

Immer mehr Zeiterfassungssysteme ermöglichen auch das automatische Speichern und Verarbeiten weiterer Informationen, wie beispielsweise von GPS-Daten zum jeweiligen Aufenthaltsort. Doch hier ist Vorsicht geboten. Keinesfalls erlaubt ist eine Rund-um-die-Uhr-Überwachung, beispielsweise durch GPS-Technik in Fahrzeugen, die Mitarbeiter auch privat nutzen. Selbst während der Arbeitszeit ist das Tracking, also das ununterbrochene virtuelle „Verfolgen“ des Mitarbeiters, datenschutzrechtlich nur mit Zustimmung des Beschäftigten statthaft. Die Einwilligung sollte der Arbeitgeber unbedingt schriftlich einholen. Unbedenklich ist es, wenn Geodaten nur punktuell und aktiv ausgelöst durch den Mitarbeiter gespeichert werden, also beispielsweise mit dem Eintippen von Anfangs- und Endzeitpunkten in das Zeiterfassungssystem. Aber auch in diesem Fall muss der Mitarbeiter darüber informiert werden. Empfehlung: Beschäftigten durch offene Kommunikation frühzeitig mit ins Boot holen und eine freiwillige Vereinbarung anzustreben.

Die mobile Zeiterfassung erleichtert natürlich die Dokumentation der Arbeitsstunden - bei Mindestlöhnen ein wichtiges Thema. Sowohl das Arbeitszeitgesetz (AZG), als auch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG) verpflichten Arbeitgeber zu einer entsprechenden Dokumentation. Die Aufzeichnungen bilden die Voraussetzung, um zum Beispiel die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeithöchstgrenzen (10 Stunden täglich) sowie von Tarifverträgen oder Mindestlöhnen überprüfen zu können. Für jeden Mitarbeiter sind nach den Vorgaben der genannten Gesetze täglich mindestens Anfang, Ende und Dauer der Arbeitszeit sowie die Dauer der Pausen festzuhalten. Die Arbeitsdauer allein genügt nicht.

Nutzen: Hilfe bei Auswahl und Einführung einer mobilen Zeiterfassung

Themenfeld: mobile Zeiterfassung

Zielgruppe: Betriebe mit Außendienst

Inhalte: Checkliste für mobile Zeiterfassung

Zusätzliche Informationen

Seitenanzahl

1