Handwerkerbonus: Kritik unberechtigt

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Handwerkerbonus

Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen steht in der Kritik. Die SPD will die Subvention abschaffen, weil ein Gutachten festgestellt hat, sie verfehle ihren Zweck. Das Handwerk bleibt gelassen.

Der Steuerbonus auf Handwerksleistungen ist laut ZDH eine Erfolgsgeschichte. - © auremar - Fotolia

Der Handwerkerbonus, die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen für Kunden, wird wieder in Frage gestellt. Die Subvention wurde 2006 eingeführt, als Konjunkturprogramm und um die Schwarzarbeit zu bekämpfen. Die SPD sieht Handlungsbedarf und will die Vergünstigung abschaffen oder zumindest korrigieren.

Wie es weitergeht

Ob es zu einer Änderung kommt, ist ungewiss. Zunächst meldete das Finanzministerium keinen Handlungsbedarf. Der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Hans Peter Wollseifer sagte: „Der Steuerbonus auf Handwerksleistungen ist eine Erfolgsgeschichte. Das Instrument steht daher nicht zur Disposition. Aktuelle Wortmeldungen sind voreilig und unreflektiert."

Der Grund für die Kritik

In einer Studie untersuchten Experten der Universität Freiburg sowie die Beratungsfirma Ernst & Young, ob das Steuerprivileg seinen Zweck erfüllt. Nach ihren Erkenntnissen hätten mehr als 90 Prozent der Haushalte, die das Privileg nutzten, die Handwerker auch ohne steuerlichen Anreiz legal beauftragt. Auch stieg die Nachfrage nach Handwerkerleistungen kaum an, zitiert die Süddeutsche Zeitung aus der Studie.

Noch eine Studie

Der Bayerische Handwerkstag wendet sich vehement gegen einen von vier Bundesländern in den Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf, bei dem Handwerkerleistungen erst ab 300 Euro von der Steuer abgesetzt werden können. Eine Studie zur Schwarzarbeit des Experten für Schattenwirtschaft, Prof. Dr. Friedrich Schneider, von der Universität Linz zusammen mit dem Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) in Tübingen hatte ergeben, dass der Handwerkerbonus ein wichtiges Instrument zur Absenkung der Schwarzarbeit darstellt. Diese Studie widerspreche damit dem Gutachten von „Ernst & Young“.