- Bürgschaftsvarianten Haftung begrenzen

Wer eine Bürgschaft unterschreibt, sollte sich auf jeden Fall vorbereiten und sich nach Möglichkeiten und Bedingungen erkundigen.

- Bürgschaftsvarianten

Haftung begrenzen

Selbstschuldnerische Bürgschaft. Diese Form ist die bekannteste. Der Bürge haftet mit dem Schuldner. Die Bank muss sich nicht bemühen, das Geld vom Schuldner einzutreiben, sondern kann sich gleich an den Bürgen wenden.

Ausfallbürgschaft. Für den Bürgen die sicherste Variante. Er wird erst herangezogen, wenn alle rechtlichen Mittel gegen den Schuldner ausgeschöpft sind.

Globalbürgschaft. Hierbei haftet der Schuldner nicht für einen begrenzten Kredit, sondern für alle geschäftlichen Verbindlichkeiten. Schuldnerberater raten ab, sich auf diese Form einzulassen.

Gemeinsame Bürgschaft. Viele Bürgen sehen die gemeinsame Haftung als Schadensbegrenzung. Ehefrau und Eltern des Schuldners haften gemeinsam. Wird eine solche Bürgschaft abgeschlossen, darf sie nicht gesamtschuldnerisch sein, sonst kann sich der Gläubiger die Gesamtsumme zunächst von dem holen, der gerade liquide ist.