Profi-Gutachter Sachverständige im Handwerk: Schiedsrichter bei Streitfällen

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Sachverständige im Handwerk

Die rund 6000 Sachverständigen im Handwerk unterstützen mit Gutachten Gerichte und helfen bei Streitfällen. Für Handwerker ist das ein attraktives Zusatzgeschäft und ein Imagefaktor.

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    © Rudolf Wichert
    Tischlermeister und Sachverständiger Peter Buschmann ist Spezialist für Möbelrestaurierungen.
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    © Rolof
    „Sachverständige brauchen eine unternehmerische Sichtweise.“ Hans-Joachim Rolof, ­ Maler- und Lackierermeister.
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    © Chart: handwerk magazin
    Die Honorargruppen sind den Gewerken zugeordnet, viele Handwerksberufe fallen in Gruppe 2.
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    © BartCo/iStockphoto
    Häufig werden Sachverständige bei der ­Beurteilung von Unfallschäden bei Fahr­zeugen beauftragt.

Sie sind Streitschlichter und unterstützen die Gerichte bei der Rechtsfindung, sie überprüfen handwerkliche Arbeiten und vertreten Kunden und Kollegen, sie erstellen Gutachten über Leistungen, Waren und Preise oder Werte von Gegenständen.

Kurz: Sie sind gefragte Fachleute und Profis, wenn eine zweite, unabhängige Meinung im Handwerk benötigt wird. Die Rede ist von Sachverständigen im Handwerk.

Zurzeit gibt es in Deutschland rund 6000 öffentlich durch die Handwerkskammern bestellte und vereidigte Sachverständige. Zwei davon sind Hans-Joachim Rolof und Peter Buschmann aus Koblenz beziehungsweise Mönchengladbach. Beide sind seit vielen Jahren als Sachverständige im Handwerk tätig – und können viel über die Vorzüge ihrer Arbeit berichten. Sie kennen aber auch die Fallstricke und die Auswirkungen auf die originäre Tätigkeit als selbständige Handwerksmeister.

„Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind wir in vielen Bereichen unterwegs“, sagt der Diplomingenieur, Maler- und Lackierermeister und staatlich geprüfte Bodenleger Hans-Joachim Rolof, der gemeinsam mit seiner Kollegin Annette Gottfried seit mehr als 20 Jahren das iba-Institut mit Hauptstandort Koblenz führt und sich damit auf die Begutachtung und Bewertung von Beschichtungen, Bodenbelägen und Anstrichen spezialisiert hat. „Die beiden Hauptaufgaben sind die Erstellung von Gutachten für Gerichte sowie die Beratung und Unterstützung zur außergerichtlichen Einigung im Privatbereich“, erklärt Rolof.

Mediator im Handwerk

Entweder liege der Fall vor, dass der Auftraggeber unzufrieden mit der Arbeit des Handwerkers ist und deshalb eine Lösung fordert. Oder der Handwerker bekommt sein Geld nicht, weil die Leistung nach Kundenmeinung nicht sach- und fachgerecht ausgeführt worden ist. „Dann sind die Sachverständigen im Handwerk gefragt, den Sachverhalt zu überprüfen und in einem Gutachten ein Ergebnis zu formulieren, das bei der Lösung des Problems helfen kann“, beschreibt Rolof die Aufgabenstellungen.

Gerade bei gerichtlichen Verfahren sei die Expertise von Sachverständigen sehr wichtig. Schließlich könne ein Richter fachlich die Pro-blemstellung gar nicht beurteilen.

Auch Peter Buschmann, Tischlermeister und Restaurator, kennt diese Seiten der Sachverständigentätigkeit. Bei ihm liegt der Schwerpunkt auf privaten Fällen, meist im Bereich historischer Möbel. „Ich befasse mich im Kundenauftrag vor allem mit Echtheitsprüfungen und der Frage nach der fachgerechten Restaurierung“, erklärt Buschmann. Zum Beispiel kann es darum gehen, ob bei einem Schrank eine Leiste hätte mit Nägeln angebracht werden sollen oder nicht. Es gilt dann zu ermitteln und zu bewerten, ob das fachlich korrekt war, welche Gründe dafür und dagegen sprechen können und wie sich dieser Eingriff auf den Wert des Stücks auswirkt. Sein Kernanliegen sei es, als eine Art Mediator im Handwerk die Eskalation von Streitigkeiten zu vermeiden und durch seine Fachkompetenz eine einvernehmliche Lösung zu erreichen.

Nötig ist persönliche Reife

Buschmann hat festgestellt, dass viele Probleme gar nicht aufkommen, wenn Handwerker ihre Tätigkeiten vernünftig dokumentieren würden. Er macht dies am Beispiel der angenagelten Leiste fest: „Möglicherweise waren die Nägel schon vor der Restaurierung vorhanden, was der Kunden nicht wusste, oder der Handwerker musste sie beibehalten, um keinen Schaden herbeizuführen.“ Werde dies vor Arbeitsbeginn dokumentiert, könne das Fragen und Streitigkeiten im Anschluss vermeiden. Der Mönchengladbacher geht dies selbst vor jeder Restaurierung so an. Er erstellt eine Dokumentation und klärt offene Fragen.

Beide Sachverständige sind sich einig, dass eine enorm hohe Sach- und Fachkunde ebenso zur Tätigkeit gehört wie die persönliche Reife. „Zu wenig Erfahrung in seinem Fachbereich ist definitiv nicht empfehlenswert“, warnt Hans-Joachim Rolof. Schließlich müssten Sachverständige immer den Stand der Technik und die allgemein anerkannten Regeln des Fachs kennen und bewerten können. „Ich persönlich kann nur als Sachverständiger professionell tätig sein, weil ich über langjährige Berufserfahrung in meinem Gewerk verfüge und mir so den Sachverstand erworben habe, die Arbeit von Kollegen beurteilen zu können“, so Rolof.

Kollege Buschmann ist ganz nah bei ihm: „Ich halte die persönliche Eignung für einen sehr wichtigen Aspekt.“ Gestandene Persönlichkeiten, die selbstsicher auftreten und sagen: „Ich bin der Fachmann“, hätten es wesentlich leichter – gerade wenn es darum gehe, die Arbeit eines Kollegen zu beurteilen. Gutachten über ihm persönlich bekannte Kollegen lehnt Buschmann übrigens konsequent ab.

„Wichtig ist, als Sachverständiger beide Seiten zu kennen. Man bleibt ja immer Handwerker und setzt seine handwerkliche Expertise ein, um zu einem Ergebnis zu kommen“, sagt Peter Buschmann weiter. Hans-Joachim Rolof ergänzt: „Wer die Rolle als selbständiger Handwerksmeister oder in leitender Funktion nicht in eigener Anschauung erlebt hat, kann doch beispielsweise gar nicht über die richtige Preisgestaltung einer Leistung urteilen“. Dafür brauche es die unternehmerische Sichtweise. Er rät deshalb dazu, mindestens fünf Jahre als Meister in seinem Gewerk gearbeitet zu haben, bevor man über eine Bewerbung als Sachverständiger bei der Handwerkskammer nachdenkt.

Keine Vorteile im Betrieb

Vorteile für den eigenen Betrieb hat die Tätigkeit im Übrigen nicht, eher im Gegenteil. Denn öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige müssen ihre Angebote von denen ihres Unternehmens strikt trennen, eine Vermischung ist nicht zulässig. Das heißt konkret: Ein Handwerksmeister wie Peter Buschmann darf, ist er als Sachverständiger unterwegs, nicht auf seine Tätigkeit als Restaurator und Tischler hinweisen. Der Sachverständige des Handwerks muss seine Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger von seiner sonstigen beruflichen oder gewerblichen Betätigung trennen. Wer dies nicht tut, riskiert die weitere Bestellung, denn die Zulassung als Sachverständiger ist immer auf fünf Jahre begrenzt und muss dann erneuert werden. Deshalb ist laut Experten auch dringend davon abzuraten, eine Sachverständigentätigkeit als Rettungsanker für einen maroden Betrieb anzusehen.

„Es geht mir vor allem um den Spaß an der Sache. Und wirtschaftlicher Nutzen ist ja auch da, denn der Aufwand wird nach der Gebührenordnung vergütet“, erläutert Peter Buschmann. Das heißt konkret: Sachverständige im Handwerk können sehr wohl wirtschaftlich von ihrer Tätigkeit profitieren. Die Honorare sind im Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz definiert und liegen, je nach Gewerk, zwischen 65 und 100 Euro pro Stunde.