Günstige Konkurrenz für die Hausbank

Bürgschaftsversicherung | Knappe Finanzmittel sind eine Gefahr für jeden Betrieb. Wer Bürgschaften für seine Aufträge über die Assekuranz absichert, erhöht seine Liquidität und spart Geld.

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    Nutzen die günstigere Alternative: René Eikel und Jörg Fuhrmann, Gesellschafter der Fuhrmann Bau GmbH in Dresden, haben ihre Projektbürgschaften bei der Assekuranz versichert.
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Günstige Konkurrenz für die Hausbank

René Eikel und Jörg Fuhrmann sind sehr zufrieden. Die beiden Gesellschafter der Fuhrmann Bau GmbH in Dresden haben alle ihre Projektbürgschaften versichert. Statt auf Bürgschaften bei der Hausbank setzen die beiden Gesellschafter lieber auf die Assekuranz.

Künftig dürften dem Vorbild der beiden Sachsen viele Unternehmer folgen. Der Grund: Die Banken haben ihre Avalkredite deutlich verteuert. Mit diesen Krediten der Banken wurden bisher im täglichen Geschäftsbetrieb Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften besichert (siehe Kasten). Doch jetzt kommen die Versicherer mit alternativen und günstigeren Angeboten auf den Markt und machen den Banken in diesem Geschäftsfeld Konkurrenz.

Eine Bürgschaftsversicherung schneidet im Vergleich mit einem Aval-Kredit einer Bank deutlich besser ab (siehe Tabelle). Bei einem Bankzins von 1,5 Prozent und einem Bürgschaftsrahmen von 100000 Euro spart der Handwerker mit einer Assekuranz unter dem Strich rund 1900 Euro pro Jahr. Bei einem Zins von 2,5 Prozent sind es sogar schon 2900 Euro. Bei der Versicherungskammer Bayern kostet derzeit ein Bürgschaftsrahmen von 500000 Euro rund 4800 Euro der Zins liegt somit unter einem Prozent.

Neuer Partner der beiden sächsischen Bauunternehmer ist eine der größten regionalen Assekuranzen: die Versicherungskammer Bayern (VKB). Sie stellt sicher, dass kein Auftraggeber während oder nach Abschluss eines Bauprojekts um seine Ansprüche fürchten muss.

Immerhin klagt jeder dritte Mittelständler über schlechte Umsatzzahlen, wie das Beratungsunternehmen Ernst & Young in seinem Mittelstandsbarometer 2009 gerade festgestellt hat. Viele Unternehmer befürchten, dass ihnen in der Krise irgendwann das Geld ausgeht. Tatsächlich berichten laut Mittelstandsbarometer rund 37 Prozent der Unternehmer von verschärften Kreditbedingungen bei ihrer Hausbank. „Da ist es sinnvoll, die Belastungen auf weitere Schultern zu verlagern“, sagt Jörg Fuhrmann.

Für seine Auftraggeber macht der Umstieg von der Bank zum Versicherer keinen Unterschied. Denn Versicherungen werden in der Finanz- und Bankenkrise als solide eingeschätzt. Für den Betrieb bringt die Police auch andere Vorteile. „Die Versicherungsbürgschaften belasten die Kreditlinie der Hausbank und den Kontokorrentrahmen nicht“, sagt Klaus Blumensaat von der Versicherungsberatung Adversi aus Mühlheim.

Auslagern ist sinnvoll

In der Finanzkrise ist es daher für Unternehmen sinnvoll Bürgschaften auszulagern. Damit wird nicht nur das Rating, sondern auch der Spielraum für Skonto-Zahlungen sowie das Zinsergebnis verbessert. Ein weiterer Vorteil: Die Assekuranzen verlangen meist im Vergleich zu den Banken geringere Sicherheiten. Für kleine Bürgschaften bis 50000 Euro müssen meist gar keine Sicherheiten gestellt werden. „Darüber hinaus kommt es auf die Art der Bürgschaft an. Die höchste Sicherheit wird für Anzahlungsbürgschaften, eine mittlere für Vertragserfüllungsbürgschaften und eine geringe für Gewährleistungsbürgschaften verlangt“, sagt Manfred Seemülller von der Versicherungskammer Bayern.

Bisher beim klassischen Bank-Bürgschaftsvertrag reduziert jede vom Finanzinstitut ausgestellte Bürgschaftsurkunde den vorhandenen Kreditspielraum, der dem Unternehmer zur Verfügung steht. So haben Gewährleistungsbürgschaften üblicherweise eine Laufzeit bis zu fünf Jahren. Innerhalb dieser Zeit sammelt sich ein enormer Betrag an. Erst im sechsten Jahr entfallen die Bürgschaften des ersten Jahres. Beim klassischen Verfahren wird die Liquidität des Unternehmers erheblich eingeschränkt. „Das kann bis zu 20 Prozent des Jahresumsatzes ausmachen“, warnt Stefanie Sklarzik von der Versicherungskammer Bayern.

Banken oft zu langsam

Neben der Preisgestaltung und einem höheren Kreditspielraum gibt es aber noch einen anderen Grund, mancher Hausbank den Rücken zu kehren. „Die einzelnen Bürgschaftsurkunden müssen ganz schnell ausgestellt werden“, erklärt Bauunternehmer Eikel aus eigener Erfahrung. Denn bis zur Vorlage der Bürgschaft darf der Auftraggeber einen Teil der Rechnungssumme als Sicherheit einbehalten. „Besonders nach der ersten Rechnung, wenn wir schon in Vorleistung gegangen sind, tut es verdammt weh, wenn wir auf 10000 Euro lange warten müssen“, so Eikel, dessen Handwerksbetrieb seit 1993 erfolgreich Alt- und Neubauten saniert. Üblicherweise werden nur 90 Prozent des Rechnungsbetrages überwiesen, wenn keinerlei Bürgschaft vorliegt. Nach Abschluss der Arbeiten beginnt die Gewährleistungsbürgschaft, die dem Kunden finanziellen Schutz bei Mängeln gibt. Die Kürzung liegt zwischen zwei und fünf Prozent.

Seit die Fuhrmann Bau GmbH, die derzeit 15 Mitarbeiter beschäftigt, mit der VKB zusammenarbeitet, wurde der Wechsel nicht bereut. „Wir hatten zwar noch keinen Bürgschaftsfall, sind aber mit der Standardabwicklung des Versicherers zufrieden.“ Vorher hat das Bauunternehmen seine Bürgschaften über die Sparkasse Meißen abgeschlossen. „Hier mussten wir auf eine Bürgschaft schon mal ein Vierteljahr waren“, erinnert sich Eikel. Das sei für mittelständische Handwerksbetriebe einfach viel zu lange. „Derzeit wäre das schon fast gefährlich“, meint der Unternehmer. Denn Liquidität sei in der Finanzkrise „das A und O für jeden Handwerker“.

Allerdings achten auch die Versicherer genau auf die Bonität ihrer Kunden: Ohne Prüfung gibt es für das Unternehmen keine Bürgschaftsversicherung. „Bei kleineren mittelständischen Firmen dauert das höchstens zwei Tage, bei größeren Unternehmen auch schon mal acht Tage“, sagt Achim Scheib, Experte für Bürgschaftspolicen bei der Wiesbadener R+V Versicherung.

Besonders im Gewährleistungsbereich könne es vorkommen, dass ein Unternehmen die Mängelrüge eines Auftragsgebers nicht akzeptiere. Der Versicherte könne dann gegen die Auszahlung der Bürgschaft ein Veto einlegen, erklärt Scheib. Dann müsse der Auftraggeber den Schaden vor Gericht beweisen. „Es ist auch möglich, dass der Bürge erst zahlen muss und dann der Prozess folgt“, so Scheib. Doch dieser Fall ist eher untypisch für die Bürgschaftsversicherung. „In der Regel wird sie fällig, wenn das Unternehmen in die Insolvenz geht.“ -

Uwe Schmidt-Kasparek

cornelia.hefer@handwerk-magazin.de