Grundsteuer: Jetzt Erstattung beantragen

Vermieter sollten sich den Stichtag 31. März 2012 rot im Kalender vermerken: Bis dahin können sie bei der Gemeinde noch einen Antrag stellen, ihnen zumindest einen Teil der Grundsteuer zu erlassen – vorausgesetzt sie hatten im vergangenen Jahr Mietausfälle zu verkraften.

Der so genannte teilweise Grundsteuererlass ist möglich, wenn die Miete ohne Verschulden des Vermieters um mehr als 50 Prozent ausgefallen ist. Hat also etwa der Mieter seinen monatlichen Obolus nicht bezahlt oder stand eine Immobilie im vergangenen Jahr ganz oder teilweise leer, gibt es Geld zurück.

Die Höhe der Erstattung hängt dabei vom Mietausfall ab:

Bei einem Ausfall der Miete von mehr als 50 Prozent beträgt der Erlass der Grundsteuer 25 Prozent.

Ist die gesamte Miete im Jahr 2011 ausgefallen, zahlt die Gemeinde die Hälfte der Grundsteuer zurück.

Wichtig: Liegt die Schuld für den Mietausfall allerdings beim Vermieter, beispielsweise weil er Mängel im Objekt nicht beseitigt hat, scheidet ein Grundsteuererlass aus.