Auslandsreisen Grüne Versicherungskarte gehört ins Handschuhfach

Was Sie bei Urlaubsreisen mit dem Auto beachten müssen.

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Grüne Versicherungskarte gehört ins Handschuhfach

Es genügt nicht, die als „Grüne Karte“ bekannte internationale Versicherungskarte an Bord zu haben. Sie muss auch gültig und vom Versicherungsnehmer unterschrieben sein, rät der Bund der Versicherten (BdV). Der Haftpflichtschutz greift nach dem Gesetz sowohl in ganz Europa als auch in den außereuropäischen Gebieten, die zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zählen, so die Verbraucherschutzorganisation.

Unerlässlich ist es, zu prüfen, ob das Zielland unter den Versicherungsschutz fällt. Denn Probleme kann es in den anderen Ländern geben. Ein besonderes Problem stellt die Türkei dar, so ein Hinweis des BdV. Für dieses Land gewähren manche Anbieter nur im europäischen Teil Versicherungsschutz. Autourlauber sollten deshalb mit ihrem Versicherer klären, wie er es bei dieser Frage hält.

Die Grüne Karte: Sie dient im Falle eines Falles dazu, sie dem Unfallgegner zu geben, damit der sich wegen der Regulierung an die richtige Adresse wenden kann.

Wenn dem Urlauber im Ausland ein Einheimischer ins Auto fährt, gilt als erstes: dessen Autonummer aufschreiben, rät der BdV. Mit dem Kennzeichen kann sich der Geschädigte möglichst noch im Urlaubsland oder gleich in Deutschland an den Zentralruf der Autoversicherer (Telefon 0180-25026) wenden, um den Versicherer des Unfallgegners zu finden. (bdv/coh )