„Greifen Sie alle betrieblichen Risiken auf“

Für Handwerker, die ihre Umsätze überwiegend mit der Industrie machen und dauerhafte Lieferaufträge abgeschlossen haben, ist eine eigene Compliance-Regelung nach Einschätzung von Ulrike Grube, Rechtsanwältin bei Rödl & Partner in Frankfurt, durchaus sinnvolll. Allerdings nur, wenn auch der industrielle Auftraggeber einen „Code of Conduct“ vorweisen kann.