GmbH-Geschäftsführer: Gehalt richtig berechnen

Betriebsprüfungen bei einer GmbH laufen immer nach demselben Schema ab. Eine der Prüfungsschwerpunkte ist die Angemessenheit der Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers. Doch selbst wenn das Gehalt angemessen ist, drohen in zwei Fällen Steuernachteile.

Ist das Gehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers im Vergleich zu fremden Geschäftsführern unangemessen hoch, stuft der Prüfer des Finanzamts die Zahlung als verdeckte Gewinnausschüttung ein.
Folge: Der Gewinn der GmbH wird um den unangemessen hohen Teil erhöht. Der Gesellschafter muss für diesen Teil Kapitalerträge versteuern.

In den folgenden beiden Fällen droht jedoch neuerdings auch dann eine verdeckte Gewinnausschüttung, selbst wenn sich das Gehalt des Gesellschafter-Geschäftsführers an anerkannten Gehaltsuntersuchungen orientiert:

Einbehaltene Bezüge. Zahlt die GmbH trotz Vereinbarung das laufende Gehalt oder eine Tantieme an den Gesellschafter-Geschäftsführer nicht aus, stuft das Finanzamt dies als verdeckte Gewinnausschüttung ein, wenn die GmbH nicht zeitnah eine Verbindlichkeit bilanziert.
Mehr als drei Geschäftsführer. Bei mehr als drei Gesellschafter-Geschäftsführern sind die Bezüge nur dann angemessen, wenn sie zusammen um mindestens 30 Prozent geringer sind als das Dreifache des höchstens als angemessen anzusehenden Gehalts für einen nicht beteiligten fremdem Geschäftsführers (Finanzgericht Saarland, Az. 1 K 1509/07).

Tipp: Handwerker, die Geschäftsführer ihrer GmbH sind, müssen beim Gehalt nicht nur darauf achten, dass es angemessen ist, sondern auch darauf, dass sie es regelmäßig in der vereinbarten Höhe überwiesen bekommen.