GmbH-Anteile: Auch Verlust aus Verkauf absetzen

Veräußert ein Gesellschafter seine GmbH-Anteile mit Gewinn, ist das Finanzamt ab einer Beteiligungshöhe von einem Prozent mit von der Partie und besteuert den Gewinn. Doch bei Verlustverkäufen halten sich die Finanzämter dezent zurück.

GmbH-Anteile: Auch Verlust aus Verkauf absetzen

Ein Verlust kann beispielsweise entstehen, wenn der Gesellschafter wegen finanzieller Probleme der GmbH ein „eigenkapitalersetzendes Darlehen“ gewährt. Dieses Darlehen würde nachträglich die Anschaffungskosten der Beteiligung erhöhen und könnte beim Verkauf der Anteile zu einem Verlustgeschäft führen.

Die Finanzgerichte haben nun zu entscheiden, wann ein eigenkapitalersetzendes Darlehen als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung zu beurteilen ist. In einem Urteilsfall wurden eigenkapitalersetzende Darlehen als nachträgliche Anschaffungskosten abgelehnt, weil vertraglich fixiert war, dass das Darlehen des Gesellschafters bei Zahlungsrückständen oder Insolvenz der GmbH kündbar ist (Finanzgericht Düsseldorf, Az. 16 K 1393/07 F).

Tipp: Wegen grundsätzlicher Bedeutung wurde die Revision vor dem Bundesfinanzhof zugelassen (Aktenzeichen liegt noch nicht vor). Bis die Münchner Richter entschieden haben, sollten Betroffene gegen nachteilige Steuerbescheide Einspruch einlegen und ein Ruhen des Einspruchsverfahrens beantragen.