GKH hat Tariffähigkeit nicht nachgewiesen

Die Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe- und Holzverarbeitung im Christlichen Gewerkschaftsbund (GKH) ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht tariffähig. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Dienstag in Erfurt und gab damit einer Rechtsbeschwerde der IG Metall statt.

IG Metall begrüßt die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts. - © ddp

Aufgrund der bisher getroffenen Feststellungen könne die Tariffähigkeit der GKH nicht abschließend beurteilt werden, erklärte das Gericht. Die GKH habe ihre Mitgliederzahl nicht offengelegt und die Leistungsfähigkeit ihrer Organisation nicht ausreichend dargestellt. In der Vergangenheit mit dem Deutschen Handels- und Industrieangestellten- Verband (DHV) abgeschlossene Tarifverträge indizierten weder Durchsetzungsfähigkeit noch organisatorische Leistungsfähigkeit der GKH, so das Gericht weiter.

Die GKH wurde im März 2003 gegründet. Kurz darauf vereinbarte sie mit dem DHV eine Tarifgemeinschaft. Diese schloss bundesweit Tarifverträge mit Innungsverbänden des Tischler-, Schreiner- und Modellbauerhandwerks. Einem Teil dieser Tarifverträge lagen dem Gericht zufolge Vereinbarungen zugrunde, die Innungsverbände zuvor mit der nicht tariffähigen Christlichen Gewerkschaft Deutschlands (CGD) vereinbart hatten.

Pseudogewerkschaft zum Lohndumping

In dem Beschluss des höchsten deutschen Arbeitsgerichts heißt es weiter, dass eine tariffähige Arbeitnehmervereinigung organisatorisch in der Lage sein müsse, die Aufgaben einer Tarifvertragspartei zu erfüllen. Die Tariffähigkeit komme in erster Linie in der Zahl der Mitglieder und der Leistungsfähigkeit der Organisation zum Ausdruck. Bei Zweifeln an der Durchsetzungs- und Leistungsfähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung könne eine nennenswerte Zahl eigenständig abgeschlossener Tarifverträge ihre Tariffähigkeit belegen.

Die IG Metall begrüßte die Entscheidung als einen "Schritt in die richtige Richtung". Für die Arbeitgeberseite sei dies ein "deutliches Signal, nicht länger Pseudogewerkschaften zum Lohndumping einzusetzen", sagte Justiziar Thomas Klebe. Es reiche nicht aus, dass eine Gewerkschaft von den Arbeitgebern mit Tarifverträgen "beschenkt" werde.

Tipp: Nicht in jedem Punkt des Arbeitslebens müssen Chefs Tarifverträge beachten, auch wenn sie für ihren Betrieb bindend sind. Was auch ohne Tarifvertrag geht, erfahren Sie hier.