Mietvertrag Gewerberäume: Die besten Praxistipps

Jedes Unternehmen benötigt entsprechende Räumlichkeiten. Gründer haben meist noch keine eigenen Immobilien für Werkstatt und Büro, also mieten sie welche. Was Sie bei einem Gewerbemietvertrag beachten sollten.

Die Schlüssel und der Mietvertrag für die Firma. Doch vorher den Vertrag gründlich prüfen. - © MAST - Fotolia

Gewerberäume richtig mieten

Gründer, die ohne eigene Räume anfangen, sollten sich mit dem Gewerbemietrecht befassen. „Da sich die Betriebe meist auf viele Jahre an einen Standort binden, dort ihr Geschäft aufbauen und investieren, ist es so wichtig, möglichst alle potenziellen Streitfälle auszuschließen“, rät Michael Aßmann, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht der Kanzlei rka Rechtsanwälte in Hamburg.

Das beginnt bereits mit der Recherche nach einem geeigneten Objekt. Der Handwerker sucht eine Fläche, die nicht nur vom Marketing her, sondern auch rechtlich und technisch geeignet ist (siehe Kasten). Während etwa ein Friseur meist im Wohnmischgebiet seinen Betrieb eröffnen kann, muss eine Metallbaufirma ins Gewerbegebiet. „Diese Vorprüfung hat in der Regel schon der Vermieter erledigt“, so Aßmann. „Im Zweifel sollte sich aber auch der Mietinteressent informieren.

Schriftform beachten

Hat der Gründer sein Objekt gefunden und ist sich mit dem Vermieter einig, bekommt er den Gewerbemietvertrag. Dieser muss schriftlich mit allen Anlagen wie der zu den Betriebskosten abgefasst sein. Hintergrund: Verträge können entgegen landläufiger Auffassung zwar mündlich geschlossen werden. Doch bei mehr als einem Jahr Mietdauer, wie sie im Gewerbebereich üblich ist, schreibt das Gesetz die Schriftform vor.

Zu lange sollte der Gewerbemietvertrag des Gründers am Anfang aber nicht laufen. Am besten ist eine kurze Laufzeit von ein, zwei Jahren mit einer einseitigen Verlängerungsoption. „Im Vertrag steht etwa, dass der Mieter neun Monate vor Ablauf der ersten zwei Jahre den Vertrag um weitere zwei Jahre verlängern darf, der Vermieter ist daran gebunden“, erklärt Aßmann. Wegen der weiteren Vertragspunkte sollten Gründer vorab den Mustertext von handwerk magazin lesen (siehe Online exklusiv) und einen Anwalt fragen.

Gewerbestandort vor Abschluss des Mietvertrags prüfen

Wenn Gründer ein gutes Mietobjekt für ihren Betrieb gefunden haben, sollten sie nichts überstürzen. Die wichtigsten Schritte für die Auswahl eines geeigneten Unternehmensstandorts.

Schritt 1: Informieren

Erkundigen Sie sich möglichst genau über die Immobilie und den Vermieter. Fahren Sie zum Gebäude, verschaffen Sie sich dort einen Eindruck vom Haus und vom Gelände, machen Sie (diskret) Fotos.  

Schritt 2: Mieterstruktur prüfen

Für Betriebe mit Publikumsverkehr ist es wichtig, dass Mitmieter im Gebäude und in der Nachbarschaft ein attraktives Umfeld bieten. Eindruck verschaffen, Notizen und Fotos machen.  

Schritt 3: Bauamt fragen

Klären Sie beim Bauamt, ob Ihr Gewerbe am gewünschten Standort uneingeschränkt arbeiten darf.  

Schritt 4: Planung ermitteln

Der Vertrag läuft weiter, auch wenn am Standort etwa wegen eines neuen Einkaufszentrums kein Geschäft mehr zu machen ist. Informieren Sie sich bei der Stadt oder Gemeinde, die solche Pläne kennt.