- Kranke Mitarbeiter Gespräch kann helfen

Ob ein Mitarbeiter wirklich krank ist, nebenher schwarz arbeitet und wie lange er fehlen wird, muss der Betrieb rechtlich klug ermitteln.

- Kranke Mitarbeiter

Gespräch kann helfen

Beweisproblem. Bei Kündigungen wegen Krankheit stehen Arbeitgeber vor dem Problem nachweisen zu müssen, dass der Mitarbeiter künftig weiter krank sein wird, wobei ihnen hierfür oft die Daten fehlen.

Fragerecht. Die bereits bei der Einstellung eines Mitarbeiters zu beachtenden Persönlichkeitsrechte ziehen sich durch das ganze Arbeitsverhältnis. Fragen nach dem Gesundheitszustand müssen sich strikt auf die vorgesehene Tätigkeit beziehen, etwa ob der Bewerber die Arbeit körperlich bewältigen kann. Intensivere Fragen sind verboten.

Vertrauen. Die Einschränkungen gelten auch beim sogenannten Krankengespräch, wenn ein Mitarbeiter in den Betrieb zurückkehrt. Zwar kann er den Gang zum Chef nicht vermeiden, darf zu seinen
medizinischen Daten aber schweigen. Arbeitgeber müssen eine Vertrauensbasis schaffen, andererseits aber auch darauf hinweisen, dass die Kollegen durch die häufigen Fehlzeiten stark belastet sind.
In erster Linie gilt es, die Ursachen der Erkrankungen herauszufinden und womöglich auszuschalten.

Eingliederung. Sobald ein Mitarbeiter im Jahr länger als sechs Wochen arbeitsunfähig war, sind Arbeit-geber nach Paragraf 84 Absatz 2 Sozialgesetzbuch IX auch in Kleinbetrieben durch das „Betriebliche Eingliederungsmanagement“ zum Krankengespräch verpflichtet. Ziel ist es, gemeinsam mit dem Mitarbeiter nach Möglichkeiten zu suchen, die Fehlzeiten etwa durch einen anderen Arbeitsplatz oder eine bessere Arbeitssituation einzudämmen.