Handy am Steuer Freisprecheinrichtung ist kein Mobiltelefon

Wer beim Telefonieren im Auto kurz eine Freisprecheinrichtung hält, muss keine Strafe zahlen.

Handy am Steuer

Freisprecheinrichtung ist kein Mobiltelefon

Eine Verurteilung wegen unerlaubter Benutzung eines Handys scheidet aus, teilen die Verkehrsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit. Denn dazu müsste man das Handy ja benutzt haben. Eine Freisprechanlage benutze man nicht im Sinne eines Mobiltelefons.

Das verdeutlicht ein Fall, in dem ein Autofahrer über die Freisprecheinrichtung telefonierte. Als es zu einer Funktionsstörung der Einrichtung kam, nahm der Fahrer an einer roten Ampel die Freisprecheinrichtung kurz in die Hand, hielt sie an sein Ohr und telefonierte. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu einem Bußgeld, weil er damit unerlaubt ein Mobil- oder Autotelefon benutzt habe. Es mache keinen Unterschied, ob man das Handy oder die Freisprecheinrichtung in die Hand nehme.

Das sah das Oberlandesgericht anders. Voraussetzung für das verbotene Telefonieren im Auto sei laut Gesetzgeber das „Benutzen“ eines Handys. Hier kam es auf den Wortlaut an. Denn das Handy war nicht benutzt worden, nur die Freisprechanlage. (AZ: 3 Ss OWi 744/07)

Text: ang