Steuertipp Freibeträge nutzen

Wer sich ehrenamtlich engagiert, kann von den Bezügen 500 Euro jährlich von der Steuer absetzen.

Steuertipp

Freibeträge nutzen

Ehrenamt Ob Innung, Handwerkskammer oder gemeinnütziger Verein – wer sich ehrenamtlich engagiert, kann von Bezügen aus diesem Engagement 500 Euro jährlich ohne Einzelnachweise als Aufwandspauschale absetzen (hm 12/2007).

Außerdem steht auch Handwerksunternehmern, die als Referenten, Prüfer oder Trainer Nebeneinkünfte für solche Organisationen haben, ein Freibetrag von 2100 Euro im Jahr zu. Für dieselbe Tätigkeit kombiniert werden die Freibeträge jedoch nicht gewährt. Möglich aber ist etwa: 500 Euro Freibetrag auf die Entschädigung der Innung und 2100 Euro auf Einnahmen aus Unterricht in Seminaren zu nutzen.

hm-Hinweis: Den Freibetrag von 2100 Euro gibt es entgegen dem Gesetzeswortlaut auch für ausländische Einnahmen, so der Bundesfinanzhof (VIII R 101/02).