Checkliste Fotografieren bei der Betriebsprüfung

Im Rahmen einer Umsatzsteuer-Nachschau darf der Finanzbeamte zwar ohne vorherige Ankündigung erscheinen. Dennoch darf er sich dann noch lange nicht alles anschauen oder gar fotografieren. Hier erfahren Sie, worauf Sie achten sollten – und in welchen Fällen der Betriebsprüfer berechtigt ist, Ihre Räumlichkeiten zu fotografieren. Die Checkliste basiert auf einem Erlass der Oberfinanzdirektion Magdeburg vom 20. Februar 2012 (Az.: S 7420b-7-St 24).

Nutzen: Mit Hilfe der Checkliste „Wann Betriebsprüfer fotografieren dürfen“ sehen Sie auf einen Blick, wann das Fotografieren in Betriebsräumlichkeiten für den Betriebsprüfer erlaubt ist – und wann nicht.

Themenfeld: Betriebsprüfung, Kassennachschau, Betriebssteuern, GoBD

Zielgruppe: Handwerksunternehmer, die sich auf eine Betriebsprüfung vorbereiten bzw. Handwerksunternehmer, die auch auf eine unangekündigte Betriebsprüfung gut vorbereitet sein wollen.

Inhalt: Mit Hilfe der Checkliste „Wann Betriebsprüfer fotografieren dürfen“
sehen Sie auf einen Blick, wann das Fotografieren in
Betriebsräumlichkeiten für den Betriebsprüfer erlaubt ist – und wann
nicht. In einer Tabelle sind dafür übersichtlich elf Maßnahmen aufgeführt, die Betriebsprüfer durchführen könnten; mit dem Hinweis, ob in der jeweiligen Situation das Fotografieren legal ist. In der Spalte „Erledigt“ können Sie erfolgte Maßnahmen des Betriebsprüfers abhaken, in der dritten und letzten Spalte haben Sie Platz für Ihre Notizen. So sind Sie sich vor und auch während der Betriebsprüfung immer darüber im Klaren, ob der Betriebsprüfer korrekt handelt.
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  • Datum: 27. April 2016
  • Dateiformat: pdf
  • Dateigröße: 33,86 kB
  • Quelle: Christoph Iser
  • Seitenanzahl: 2

Beschreibung

Im Rahmen einer Umsatzsteuer-Nachschau darf der Finanzbeamte zwar ohne vorherige Ankündigung erscheinen. Dennoch darf er sich dann noch lange nicht alles anschauen oder gar fotografieren. Hier erfahren Sie, worauf Sie achten sollten - und in welchen Fällen der Betriebsprüfer berechtigt ist, Ihre Räumlichkeiten zu fotografieren. Die Checkliste basiert auf einem Erlass der Oberfinanzdirektion Magdeburg vom 20. Februar 2012 (Az.: S 7420b-7-St 24).

Nutzen: Mit Hilfe der Checkliste "Wann Betriebsprüfer fotografieren dürfen" sehen Sie auf einen Blick, wann das Fotografieren in Betriebsräumlichkeiten für den Betriebsprüfer erlaubt ist - und wann nicht.

Themenfeld: Betriebsprüfung, Kassennachschau, Betriebssteuern, GoBD

Zielgruppe: Handwerksunternehmer, die sich auf eine Betriebsprüfung vorbereiten bzw. Handwerksunternehmer, die auch auf eine unangekündigte Betriebsprüfung gut vorbereitet sein wollen.

Inhalt: Mit Hilfe der Checkliste "Wann Betriebsprüfer fotografieren dürfen"
sehen Sie auf einen Blick, wann das Fotografieren in
Betriebsräumlichkeiten für den Betriebsprüfer erlaubt ist - und wann
nicht. In einer Tabelle sind dafür übersichtlich elf Maßnahmen aufgeführt, die Betriebsprüfer durchführen könnten; mit dem Hinweis, ob in der jeweiligen Situation das Fotografieren legal ist. In der Spalte "Erledigt" können Sie erfolgte Maßnahmen des Betriebsprüfers abhaken, in der dritten und letzten Spalte haben Sie Platz für Ihre Notizen. So sind Sie sich vor und auch während der Betriebsprüfung immer darüber im Klaren, ob der Betriebsprüfer korrekt handelt.

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