Nutzen: Mit Hilfe der Checkliste „Wann Betriebsprüfer fotografieren dürfen“ sehen Sie auf einen Blick, wann das Fotografieren in Betriebsräumlichkeiten für den Betriebsprüfer erlaubt ist – und wann nicht.
Themenfeld: Betriebsprüfung, Kassennachschau, Betriebssteuern, GoBD
Zielgruppe: Handwerksunternehmer, die sich auf eine Betriebsprüfung vorbereiten bzw. Handwerksunternehmer, die auch auf eine unangekündigte Betriebsprüfung gut vorbereitet sein wollen.
Inhalt: Mit Hilfe der Checkliste „Wann Betriebsprüfer fotografieren dürfen“
sehen Sie auf einen Blick, wann das Fotografieren in
Betriebsräumlichkeiten für den Betriebsprüfer erlaubt ist – und wann
nicht. In einer Tabelle sind dafür übersichtlich elf Maßnahmen aufgeführt, die Betriebsprüfer durchführen könnten; mit dem Hinweis, ob in der jeweiligen Situation das Fotografieren legal ist. In der Spalte „Erledigt“ können Sie erfolgte Maßnahmen des Betriebsprüfers abhaken, in der dritten und letzten Spalte haben Sie Platz für Ihre Notizen. So sind Sie sich vor und auch während der Betriebsprüfung immer darüber im Klaren, ob der Betriebsprüfer korrekt handelt.
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- Datum: 27. April 2016
- Dateiformat: pdf
- Dateigröße: 33,86 kB
- Quelle: Christoph Iser
- Seitenanzahl: 2
Beschreibung
Nutzen: Mit Hilfe der Checkliste "Wann Betriebsprüfer fotografieren dürfen" sehen Sie auf einen Blick, wann das Fotografieren in Betriebsräumlichkeiten für den Betriebsprüfer erlaubt ist - und wann nicht.
Themenfeld: Betriebsprüfung, Kassennachschau, Betriebssteuern, GoBD
Zielgruppe: Handwerksunternehmer, die sich auf eine Betriebsprüfung vorbereiten bzw. Handwerksunternehmer, die auch auf eine unangekündigte Betriebsprüfung gut vorbereitet sein wollen.
Inhalt: Mit Hilfe der Checkliste "Wann Betriebsprüfer fotografieren dürfen"
sehen Sie auf einen Blick, wann das Fotografieren in
Betriebsräumlichkeiten für den Betriebsprüfer erlaubt ist - und wann
nicht. In einer Tabelle sind dafür übersichtlich elf Maßnahmen aufgeführt, die Betriebsprüfer durchführen könnten; mit dem Hinweis, ob in der jeweiligen Situation das Fotografieren legal ist. In der Spalte "Erledigt" können Sie erfolgte Maßnahmen des Betriebsprüfers abhaken, in der dritten und letzten Spalte haben Sie Platz für Ihre Notizen. So sind Sie sich vor und auch während der Betriebsprüfung immer darüber im Klaren, ob der Betriebsprüfer korrekt handelt.
Zusätzliche Informationen
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