Förderung für Ausbildungsbetriebe

Die Agenturen für Arbeit können unter bestimmten Voraussetzungen Ausbildungsbetriebe unterstützen, wenn sie förderungsbedürftige junge Menschen betrieblich ausbilden. Darüber hinaus gibt es Leistungen für Bewerber, deren finanzielle Situation die Aufnahme der Ausbildung gefährdet. Beispielhaft stellen wir hier vor:

Berufsausbildungsbeihilfe

Jugendliche haben grundsätzlich Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) für die Aufnahme einer betrieblichen Erstausbildung, wenn sie auf eine auswärtige Unterbringung angewiesen sind. Die Berufsausbildungsbeihilfe dient zur Deckung des Lebensunterhaltes, der Fahrkosten und der sonstigen Kosten (unter anderem für Arbeitskleidung). Die Berufsausbildungsbeihilfe ist abhängig von der Höhe der Ausbildungsvergütung und dem Einkommen der Eltern. Behinderte Auszubildende haben diesen Anspruch auch, wenn sie während der betrieblichen Ausbildung bei den Eltern wohnen.

 

Ausbildungsbonus

Bei Einstellung von Jugendlichen, die ihren Ausbildungsplatz wegen Insolvenz, Stilllegung oder Schließung des Ausbildungsbetriebes verloren haben, kann ein Ausbildungsbonus gewährt werden. Die Höhe des Zuschusses beläuft sich grundsätzlich auf 4000, 5000 oder 6000 Euro in Abhängigkeit von der tariflichen oder ortsüblichen Ausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr. Bereits absolvierte Ausbildungszeiten werden auf die Höhe der Förderung angerechnet. Der Ausbildungsbonus wird in zwei Raten ausgezahlt: 50 Prozent nach Ablauf der Probezeit, weitere 50 Prozent nach der Anmeldung des Auszubildenden/der Auszubildenden zur Abschlussprüfung.

 

Ausbildungszuschuss

Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen für die betriebliche Aus- oder Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen in Ausbildungsberufen durch Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung gefördert werden. Der Zuschuss wird für die gesamte Ausbildungszeit gezahlt.

 

Ausbildungsbegleitende Hilfen

Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) haben das Ziel, den Ausbildungserfolg bzw. den Erfolg der Einstiegsqualifizierung zu sichern. Sie können bei Bedarf zu Beginn und jederzeit während der Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung gewährt werden. Ein spezieller Unterricht und gegebenenfalls begleitende sozialpädagogische Betreuung tragen zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten bei und/oder fördern das Erlernen fachtheoretischer Kenntnisse und fachpraktischer Fertigkeiten.

 

Ausbildungsmanagement

Arbeitgeber mit bis zu 500 Beschäftigten, die einen lernbeeinträchtigten oder sozial benachteiligten Jugendlichen betrieblich ausbilden oder im Rahmen einer Berufsausbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. einer Einstiegsqualifizierung qualifizieren wollen, können Unterstützungsleistungen durch einen beauftragten Bildungsträger bei administrativen und organisatorischen Aufgaben erhalten.

Hierdurch soll ein reibungsloser Ablauf und einen Erfolg der Ausbildung bzw. Qualifizierung gewährleistet und Abbrüche vermieden werden. Dies umfasst insbesondere die Unterstützung bei administrativen Aufgaben, bei der organisatorische Vorbereitung sowie Hilfen bei auftretenden Konflikten.

Betriebe, die einen benachteiligten Auszubildenden in eine betriebliche Berufsausbildung einstellen wollen und aktuell nicht oder nicht mehr in diesem Beruf ausbilden, können Unterstützungsleistungen erhalten, um für diesen Benachteiligten einen Ausbildungsplatz zur Verfügung zu stellen (z.B. durch Analyse der betrieblichen Voraussetzungen, Unterstützung bei der Zulassung als Ausbildungsbetrieb, Informationen über Fragen zur Ausbildung, Vorbereitung der Vertragsunterlagen).

Wenn grundsätzliches Interesse an der Einstellung benachteiligter Ausbildungsplatzbewerber besteht, jedoch noch unsicher ist, ob diese über die erforderliche Berufseignung verfügen und den Anforderungen der Ausbildung entsprechen, kann ein Abgleich der Ausbildungsanforderungen mit dem individuellen Leistungsvermögen der Bewerber vorgenommen werden.

 

Sozialpädagogische Begleitung

Lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Jugendliche, die sich in einer Berufsausbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz oder in einer mit Qualifizierungszuschuss geförderten Beschäftigung befinden, können durch einen beauftragten Bildungsträger sozialpädagogisch begleitet werden. Ziel der sozialpädagogischen Begleitung ist die Herstellung eines positiven Lern- und Arbeitsverhaltens der Teilnehmer, um eine nachhaltige und dauerhafte Integration zu erreichen. Die sozialpädagogischen Angebote werden bedarfsorientiert zwischen Betrieb und Bildungsträger abgestimmt.