Ausbildungsbetriebe werden unter Umständen mit Zuschüssen finanziell unterstützt, wenn sie einen Lehrling einstellen. Die wichtigsten Fördermittel hat handwerk magazin zusammengestellt.
Fördermittel für ausbildende Betriebe
Einstiegsqualifizierung (EQ)
Betriebe, die Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz eine sechs- bis zwölfmonatige Einstiegsqualifizierung – eine Art Langzeitpraktikum – anbieten, können einen Zuschuss zum Unterhalt der Lehrlinge erhalten.
Die örtlich zuständige Agentur für Arbeit erstattet auf Antrag des Arbeitgebers monatlich nachträglich die Vergütung bis maximal 212 EUR und den pauschalisierten Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Für Personen, die ab dem 1. Januar 2010 in die Maßnahme eintreten, beträgt dieser für die Förderdauer monatlich 106 EUR unabhängig von der tatsächlich an den Arbeitgeber gezahlten Förderung.
Voraussetzungen für den Zuschuss: Es ist notwendig, sich bei der zuständigen Agentur für Arbeit durch einen "Vermittlungsauftrag" anzumelden. Auch der zu Qualifizierende muss bei der Agentur für Arbeit gemeldet und von dort vermittelt werden.
Auszubildende, die im Unternehmen des Antragstellers eine betriebliche Einstiegsqualifikation bereits durchlaufen haben oder in den letzten drei Jahren versicherungspflichtig beschäftigt waren, sowie Einstiegsqualifikationen im Betrieb der Ehegatten, Lebenspartner oder Eltern sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Bildungs-Flyer des ZDH: Die Einstiegsqualifizierung
Ausbildungsbonus
Arbeitgeber erhalten einen Ausbildungsbonus, wenn sie für förderungswürdige bzw. besonders förderungsbedürftige Jugendliche zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze bereitstellen. Dabei geht es vorrangig um Jugendliche, die seit mindestens einem Jahr einen Ausbildungsplatz suchen.
Die Höhe der Förderung beträgt 4.000 EUR, wenn die Ausbildungsvergütung 500 EUR unterschreitet, 5.000 EUR, wenn die Ausbildungsvergütung mindestens 500 EUR und weniger als 750 Euro beträgt, und 6.000 EUR, wenn die Ausbildungsvergütung mindestens 750 EUR beträgt. Der Ausbildungsbonus wird in zwei Raten ausgezahlt: 50 Prozent nach Ablauf der Probezeit, weitere 50 Prozent nach der Anmeldung des Auszubildenden zur Abschlussprüfung.
Voraussetzungen für den Ausbildungsbonus: Der Auszubildende muss als suchend gemeldet sein oder den Nachweis von mindestens fünf abgelehnten Bewerbungen je Kalenderjahr erbringen. Der Berufsausbildungsvertrag muss abgeschlossen worden sein. Der Ausbildungsbeginn muss zwischen dem 1. Juli 2008 und dem 31. Dezember 2010 liegen. Der Antrag auf den Bonus muss vor Ausbildungsbeginn bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden.
Bei Einstellung von Jugendlichen, die ihren Ausbildungsplatz wegen Insolvenz, Stilllegung oder Schließung des Arbeitgebers verloren haben, kann ebenfalls ein Ausbildungsbonus gewährt werden. In diesen Fällen ist eine Förderung auch dann möglich, wenn es sich nicht um einen zusätzlichen Ausbildungsvertrag handelt. Auch müssen keine besonderen Vermittlungserschwernisse beim Auszubildenden vorliegen.
Ausbildungsverbund
Gerade stark spezialisierte Betriebe können oft nicht alle Ausbildungsinhalte vermitteln. Wollen sie dennoch Lehrlinge ausbilden, können sich mehrere Unternehmen zu einem Ausbildungsverbund zusammenschließen. Fördermittel werden dafür je nach Bundesland unterschiedlich vergeben.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt beispielsweise die Verbundausbildung durch Zuschüsse in Höhe von 2.000 EUR bzw. bei kurzarbeitenden Betrieben 1.000 EUR je Verbundausbildungsplatz.
Ausbildungsmanagement
Arbeitgeber mit bis zu 500 Beschäftigten, die einen lernbeeinträchtigten oder sozial benachteiligten Jugendlichen betrieblich ausbilden oder im Rahmen einer Berufsausbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. einer Einstiegsqualifizierung qualifizieren wollen, können Unterstützungsleistungen bei administrativen und organisatorischen Aufgaben erhalten.
Hierdurch soll ein reibungsloser Ablauf und Erfolg bei der Ausbildung bzw. Qualifizierung gewährleistet und Abbrüche vermieden werden. Dies umfasst insbesondere die Unterstützung bei administrativen Aufgaben, bei der organisatorische Vorbereitung sowie Hilfen bei auftretenden Konflikten.
Weitere Informationen zu Fördermitteln bekommen Sie auch unter www.arbeitsagentur.de, bei Ihrer Handwerkskammer oder in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie unter www.foerderdatenbank.de .
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