Steuernachzahlung: Fixer Steuersatz könnte Alternative sein

Bilanzierende Handwerker, denen das nötige Geld für Steuernachzahlungen fehlt, können beim Finanzamt für nicht entnommene Gewinne einen fixen Steuersatz von nur 28,25 Prozent beantragen.

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Bei nicht entnommenen Gewinnen von 200 000 Euro bringt der Antrag eine Steuerentlastung von 27 500 Euro. Der Haken dabei: Werden die niedrig besteuerten Gewinne in späteren Jahren für private Zwecke entnommen, droht eine Strafsteuer von 25 Prozent. Insgesamt zahlt der Unternehmer damit also mehr als 50 Prozent Einkommensteuer an den Staat. Der Antrag auf Besteuerung nicht entnommener Gewinne lohnt sich nur, wenn die Gewinne auch wirklich nicht entnommen, sondern auf Dauer in den Betrieb investiert werden.

Tipp: In der Praxis ist es besser, die Abgabe der Steuererklärung hinauszuzögern. Fehlt dann immer noch das Geld für Steuerzahlungen, sollte mit dem Finanzamt eine Stundungs- und Ratenvereinbarung getroffen werden.