Renovierung Umbauen und modernisieren

Das Steuersparmodell der energetischen Sanierung ist zwar am Widerstand der Bundesländer gescheitert. Dennoch können Handwerker von Renovierungen profitieren und viel Steuern sparen.

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    „Die Steuerförderung der Sanierung muss wieder auf die Tagesordnung kommen.“ Matthias Lefarth, Leiter Steuer- und Finanzpolitik beim ZDH.
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    Bundesgerichtshof
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    Bauhandwerker profitieren vom Bauboom.

Fiskus renoviert mit

Lange Zeit haben Monika Oswald und ihr Ehemann, Elektromeister Wolfgang Oswald, in Iserlohn abgewartet, ob die Steuerförderung der energetischen Gebäudesanierung kommt. „Wir haben unser Gebäude vor rund 20 Jahren gekauft, wollen renovieren und Steuern sparen“, sagt Monika Oswald. Konkret geht es um 500 Quadratmeter Nutz- und Wohnfläche: Zur Straßenseite ein Ladengeschäft, im Obergeschoss zwei Mietwohnungen und im Anbau Werkstatt sowie Büro der Firma. Ein klassisches Wohngeschäftshaus, wie es im Handwerk häufig anzutreffen ist.

„Vor allem die Heizung wollen wir für etwa 14000 Euro renovieren“, so die Ehrenvorsitzende der Unternehmerfrauen im Handwerk Märkischer Kreis und Unternehmensberaterin. „Mittelfristig werden wir auch das Dach dämmen.“

Gut planen und rechnen

Nachdem jedoch die Steuerförderung der energetischen Gebäudesanierung am Widerstand der Bundesländer im Vermittlungsausschuss gescheitert ist, müssen sich Familie Oswald und viele andere Handwerksunternehmer mit Immobilien anders orientieren. Wer gut plant und rechnet, kann die Renovierungskosten überwiegend absetzen, kräftig Steuern sparen und so das Finanzamt an den Ausgaben beteiligen.

Das Finanzamt unterscheidet bei der energetischen Sanierung zwischen Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen. Falls das Haus oder die Wohnung nach der Modernisierung eine deutlich bessere Ausstattung aufweist, handelt es sich um Herstellungskosten. Das ist laut Bundesfinanzhof (Az. IX R 52/02) der Fall, wenn der Eigentümer mindestens drei grundlegende Renovierungen in den Bereichen Elektro-, Heizungs-, Sanitärinstallationen oder Austausch der Fenster in Auftrag gibt. „Solche Herstellungskosten sind wie das Gebäude selbst abzuschreiben“, erklärt Andreas Munk, Steuerberater und Leiter der Kanzlei Ecovis in Memmingen.

Anders beim Erhaltungsaufwand: Darunter fallen die laufende Instandhaltung der Immobilie sowie einfache Modernisierungen - wie etwa der Austausch des Heizkessels. Auch Arbeiten an der Fassade, beispielsweise eine neue Dämmung, zählen dazu. Die Aufwendungen kann der Immobilieneigentümer in voller Höhe als Werbungskosten bei den Mieteinkünften geltend machen. Beim kombinierten Wohngeschäftshaus mit Firma, Miet- und Privatwohnung in einem Gebäudekomplex müssen Handwerker die Vermögensbereiche getrennt betrachten: Zum Betriebsvermögen gehört der Teil des Wohngeschäftshauses, den die Firma nutzt - also etwa Werkstatt, Lager, Büroräume. Die Renovierungskosten hierfür kann der Betrieb beim Finanzamt geltend machen. Im Privatbereich dürfen Unternehmer Ausgaben für Mietwohnungen im Wohngeschäftshaus als Werbungskosten absetzen. Der Erhaltungsaufwand für Renovierungsarbeiten verringert damit die Einkünfte aus der Vermietung.

Bei der Privatwohnung freilich gibt es den Steuerspareffekt nicht. Die diskutierte, dann aber in Berlin gescheiterte Lösung hätte zehn Prozent Abschreibung auf die Renovierungskosten gebracht. Jetzt aber gilt der bisherige Stand, dass Ausgaben für den Privatbereich Kosten der Lebensführung und damit steuerlich unbeachtlich sind.

Handwerker profitieren

In der Gesamtbetrachtung freilich profitieren Handwerker doch, wenn sie die Renovierungskosten ihres Wohngeschäftshauses geltend machen. Denn sie können den Anteil für den Betrieb und für Mietobjekte herausrechnen und getrennt von dem der Privatwohnung bei ihrem Finanzamt einreichen (siehe auch „Anteilig absetzen“ auf Seite 67).

Alternativ zu Betriebsausgaben und Werbungskosten können Immobilienbesitzer den Steuerbonus auf Handwerksarbeiten von bis zu 1200 Euro im Jahr nutzen (Kasten Seite 67). Und auch Fördermittel der KfW unterstützen mit mehreren Programmen die energetische Gebäudesanierung (siehe unten). Darin enthalten sind Zuschüsse, die der Bund als gewissen Ausgleich für die gescheiterte Steuerförderung gewährt.

„Doch wenn die Energiewende gelingen soll, bedarf es einer breiten steuerlichen Förderung“, meint Matthias Lefarth, Leiter der Abteilung Steuer- und Finanzpolitik im Zentralverband des Deutschen Handwerks, Berlin. „Wir rechnen damit, dass dieses Thema nach der Bundestagswahl wieder auf die Tagesordnung kommt.“

Wer nicht so lange warten will, nutzt die jetzigen Steuersparchancen wie die Oswalds. „Wir setzen unsere Pläne um, freuen uns über den Werterhalt unserer Immobilie und den Steuerspareffekt. ◇

harald.klein@handwerk-magazin.de

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Weitere Informationen zum Thema energetische Sanierung finden Sie hier: handwerk-magazin.de/02_2013

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