Firmenvergleich: Die Rechtsform muss passen

Mit der Rechtsform ist es wie mit einem Kleid: Sie muss perfekt zum Unternehmer und seiner Firma passen. Worauf es bei der Auswahl ankommt. Wann ein Wechsel ratsam und günstig ist.

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    © Cartoon: Dirk Meissner
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    © Chart: handwerk magazin
    Tradition: Im Handwerk stehen die meisten ­Unternehmen zu ihrer persönlichen Haftung.
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    © Leuner
    „Welche Rechtsform steuerlich das Optimum ist, muss in jedem Einzelfall geprüft werden.“ Rolf Leuner, ­Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei Rödl & Partner in Nürnberg.

Es muss nicht eine GmbH sein

Als Steffi Bastian und ihr Mann ein eigenes Unternehmen wollten, war die Steinalt Elektrotechnik genau das, was sie suchten: ein Betrieb, der mit fünf Mitarbeitern rund lief.

Steffi Bastian kaufte. Aber etwas gefiel ihr nicht: die Rechtsform „eingetragener Kaufmann“. „Ich habe bei Bekannten gesehen, dass die privaten Finanzen und das Unternehmen fast nie sauber auseinandergehalten werden, da verliert man schnell den Überblick über die wirtschaftliche Situation.“

Sie machte aus der Firma eine GmbH. „Da habe ich eine klare Grenze zwischen Privatvermögen und Firma, und nur bei dieser liegt das wirtschaftliche Risiko, außer Bankverbindlichkeiten, für die ich persönlich hafte.“ Wer ein Unternehmen neu gründet, muss ohnehin über die Rechtsform nachdenken.

Rechtsform soll passen

Aber auch, wer es kauft oder aus der Familie übernimmt, sollte prüfen, ob das rechtliche Gewand der Firma ihm optimal passt. Dabei sind viele Gesichtspunkte zu berücksichtigen (siehe Kasten rechts), nicht nur Haftung oder Steuern.

Allerdings sind die Steuern für viele das Thema Nr. 1 bei der Rechtsformwahl. Dies bestätigt Rolf Leuner, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei Rödl & Partner in Nürnberg: „Bei höheren Steuersätzen werden die Unterschiede zwischen den Rechtsformen geringer und verschwinden bei 45 Prozent weitgehend“.

Bei niedrigeren Sätzen kann das anders aussehen. Wenn der persönliche Steuersatz um die 30 Prozent beträgt, kommt die GmbH – falls der Gesellschafter das Geld zum Leben braucht und an sich selbst ausschüttet – unter dem Strich erheblich teurer als ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft wie die OHG. Dies gilt bei Alleinstehenden selbst bei einem Gewinn von 80 000 Euro und sogar von 140 000 Euro bei Ehepartner und zwei Kindern.

Thema Anlaufverluste

Auch bei Anlaufverlusten sind Einzelunternehmen und Personengesellschaft oft im Vorteil: „Diese können in Grenzen mit Einkommen der Vergangenheit und mit laufenden Einkünften etwa aus Vermietung verrechnet werden“, sagt Dietmar Behrendt, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Göppingen.

Überhaupt würden Verluste bei der GmbH oft zusätzlich steuerlich bestraft: „Wer als Geschäftsführer seiner GmbH Gehalt bezieht, muss das trotz Verlusten versteuern, ohne eine Verrechnungsmöglichkeit“, so Behrendt.

Andererseits spart die GmbH die Handwerker-Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung. Und sie bietet bei Gewinnen attraktive Steuerungsmöglichkeiten: Sie werden bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit dem Jahresabschluss voll besteuert. Bei der GmbH fallen die persönlichen Steuern erst bei Ausschüttung an. „Ich kann Gewinne statt dessen auch im Unternehmen lassen und es so stärken“, führt Steffi Bastian aus.

Gründungskosten einkalkulieren

Teurer ist die GmbH bei der Gründung, aber die Kosten sind mit rund 600 bis 700 Euro überschaubar. Mit weiteren rund 1000 Euro muss derjenige rechnen, wer einen maßgeschneiderten Gesellschaftsvertrag will. Dazu kommt das Stammkapital von 25 000 Euro, von dem bei der Gründung die Hälfte eingezahlt sein muss. „Damit darf der Betrieb aber arbeiten und etwa Material kaufen“, sagt Franz Falk, Betriebsberater bei der Handwerkskammer Stuttgart.

Da kommt der Haftungsschutz bei der Unternehmergesellschaft (UG) in jeder Hinsicht billiger, aber: „Ihr Ansehen ist eher schwach“, sagt Dietmar Behrendt. Für den Anfang könne das als Übergangslösung gehen, als Dauerlösung hält er wenig davon.

Doch die Rechtsform muss den Unternehmern auch persönlich liegen. Wer bei der GmbH ohne Gesellschafterbeschlüsse einfach mal sein Gehalt aufbessern oder durch Griff in die Kasse seinen Urlaub finanzieren will, weil ja sowieso alles ihm gehört, gefährdet seinen Haftungsschutz. Die GmbH verlangt Disziplin bei den Formalien und der Trennung zwischen Gesellschaft und privat, das ist nicht jedermanns Sache. „Mir bereitet das wirklich überhaupt kein Problem“, sagt Steffi Bastian.