Finanzierungsformen: Alternativen prüfen

Leasing, Mietkauf & Co: Unternehmer haben bei Investitionen die Wahl zwischen verschiedenen Finanzierungsformen. Was Sie wissen sollten.

Sale-and-Lease-back. Der Unternehmer kauft ein Wirtschaftsgut, verkauft es an eine Gesellschaft und least es von dieser zurück. Er erhält vom Erwerber seinen Kaufpreis. Dieser orientiert sich bei Immobilien am Ertragswert des Gebäudes minus Bewertungsabschlägen oder am Verkehrswert. Das Leasingverhältnis kann mit Blick auf den Leasingnehmer bilanzneutral gestaltet werden. Die Leasingaufwendungen lassen sich weitgehend als Betriebsausgaben absetzen. Der Unternehmer trägt in der Regel die Erhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen. Wichtig ist, dass der Vertrag Besonderheiten der Ertrags- und Verkehrssteuern berücksichtigt.

Kredit. Der Unternehmer nimmt ein Darlehen bei einer Bank auf und wird Eigentümer des Objektes. Auf der Passivseite der Bilanz entstehen hohe Verbindlichkeiten, die sich negativ auf das Rating der Firma auswirken und damit Folgefinanzierungen erschweren. Der Unternehmer leistet Zins- und Tilgungsraten für die Laufzeit.

Mietkauf und Leasing. Unternehmer können Wirtschaftsobjekte auch leasen oder per Mietkauf finanzieren. Die Leasinggesellschaften bieten für das betreffende Objekt beide Varianten an. Beim Leasing wird die Gesellschaft Eigentümer, beim Mietkauf der Unternehmer. Entsprechend unterscheiden sich die Varianten in der Bilanzierung. Beim Leasing akzeptiert das Finanzamt die Leasingrate als Betriebsausgabe, beim Mietkauf nur den Zinsanteil. Die Abschreibung erfolgt beim Leasing bei der Gesellschaft. Beim Mietkauf profitiert der Chef.

Fazit:Mehrere Angebote vergleichen. Wichtig beim Leasing: Die Laufzeit des Vertrags sollte maximal der Dauer der Nutzung entsprechen – sonst zahlt die Firma noch Raten, wenn das Objekt nicht mehr zur Wertschöpfung beiträgt. Der Handwerker sollte vor Vertragsabschluss die steuerlichen Details mit einem Berater erörtern. Wer den Investitionsabzugsbetrag nutzt, muss diesen beim Leasing später wieder gewinnerhöhend auflösen. Der Unternehmer sollte sich den Effektivzins der Finanzierung ausrechnen lassen. Bearbeitungsgebühren und vierteljährliche Vorauszahlungen gehen oft ins Geld. Die Gesellschaften haben bei langfristigen Verträgen die Option, den Zins anzupassen.