Fahrverbot auch für Autos mit Kat

Feinstaub | Ab März drohen in Innenstädten Fahrverbote für Fahrzeuge ohne Schadstoffplakette. Höchste Zeit also zum Nachrüsten oder Umsteigen auf moderne Technik.

Fahrverbot auch für Autos mit Kat

Dicke Luft bei den Autofahrern: Nicht nur ältere Diesel-Fahrzeuge sollen künftig aus Innenstädten verbannt werden, sondern auch Benziner, sogar solche mit Kat der ersten Generation, meldet empört der ADAC. Der Hintergrund: Im März 2007 tritt die neue Verordnung zu Schadstoffgruppen bei Kraftfahrzeugen in Kraft. Gegenstand dieser Regelungen ist einerseits die Einrichtung von „Umweltzonen“ und andererseits die Kennzeichnung von Fahrzeugen nach festgelegten Schadstoffgruppen. In ausgewiesenen Umweltzonen dürfen nur noch Fahrzeuge verkehren, die mit der entsprechenden neuen Plakette an der Windschutzscheibe gekennzeichnet sind. Dies gilt nicht nur für den Durchgangsverkehr, sondern auch für die Anwohner in Umweltzonen.

Autos werden anhand ihrer Emissions-Schlüsselnummern in vier Gruppen aufgeteilt und erhalten eine rote, gelbe oder grüne Feinstaubplakette. Oder eben gar keine, weil der Feinstaubausstoß zu hoch ist. Dann droht Fahrverbot, und das gilt zum Beispiel auch für Benziner mit 3-Wege-Kat der ersten Generation, die zugelassen wurden, bevor Deutschland die Abgasnorm Euro 1 umsetzte. 4,6 Millionen solcher G-Kat-Fahrzeuge sind laut ADAC in Deutschland zugelassen (Stand 2006).

Die Verordnung gilt im Übrigen für alle Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, unabhängig von der Antriebsart (mit Verbrennungsmotoren – Benzin, Diesel oder Gas – und mit Elektroantrieb). Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen die Plakette, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen. Ausgenommen von den Regelungen zu Verkehrsverboten und Feinstaubplaketten sind mobile Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Maschinen sowie zwei- und dreirädrige Fahrzeuge (Mofas, Motorräder, Motorroller).

Freie Fahrt mit Erdgas

Wer ein serienmäßiges Erdgasauto fährt, muss sich über Fahrverbote keine Gedanken machen. Ältere nachgerüstete Erdgasfahrzeuge ohne Katalysator können allerdings unter die Euro-1-Norm fallen und wären damit von Fahrverboten betroffen. Serienmäßige Erdgasautos stoßen rund 20 Prozent weniger CO2 aus als ein Benziner und im Gegensatz zum Diesel keinen Feinstaub und erheblich weniger Stickoxide. Durch die Beimischung von regenerativ erzeugtem Biomethan zum Kraftstoff Erdgas kann der CO2-Vorteil noch deutlich gesteigert werden (siehe hm 2/07).

Neben der bundesweit einheitlichen Kennzeichnung von Autos, Lastwagen und Bussen wird das neue Verkehrszeichen „Umweltzone“ eingeführt. Es signalisiert ein Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Plakette. Auf Grundlage von Luftreinhalteplänen können die Städte und Kommunen in Aktionsplänen festlegen, welche Bereiche als temporäre oder permanente Umweltzonen ausgewiesen werden. Allerdings regt sich in den Kommunen Widerstand. Städtetagspräsident Christian Ude sieht in der Regelung einen Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger, für den eine sachliche Begründung nötig sei. Diese ist aber nicht möglich, argumentiert der ADAC, wenn Pkw mit Benzinmotoren von Fahrverboten betroffen sind, obwohl sie gar keinen Feinstaub ausstoßen.

Auch wenn die Städte noch zögern, Umweltzonen einzurichten, sollten Handwerksunternehmer ihre Fuhrparks genau unter die Lupe nehmen und prüfen, welche Fahrzeuge von möglichen Fahrverboten betroffen sein könnten. Ältere „Stinker“ lassen sich eventuell nachrüsten, und wer eine Neuanschaffung plant, sollte auch alternative Antriebe mit berücksichtigen (siehe hm 2/07).“

reinhold.mulatz@handwerk-magazin.de