Fahrplan zur Anerkennung: Vier Schritte zum Beruf

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Anerkennungsgesetz

Die Gleichwertigkeit eines ausländischen Berufsabschlusses mit einem deutschen ist das Optimum. So funktioniert das Verfahren:

Beratung. Am Anfang steht eine kosten­lose Erstberatung bei den „Anlaufstellen zur Erstberatung für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“ (im Internet: netzwerk-iq.de/482.html). Danach folgt eine kostenpflichtige Einstiegsberatung bei der zuständigen Handwerkskammer.

Antrag. Im Anschluss an die Beratung kann der Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung gestellt werden. Hierzu steht ein entsprechendes Antragsformular zur Verfügung, das bei den Handwerkskammern heruntergeladen werden kann.

Gleichwertigkeitsprüfung. Die Handwerkskammer überprüft, ob wesentliche Unterschiede zwischen den Berufsqualifikationen und dem deutschen Berufsabschluss bestehen. Wenn für die Prüfung die erforderlichen Nachweise nicht oder überhaupt keine ausreichenden Informationen geliefert werden können, ist es möglich, dass eine Qualifikationsanalyse zur Feststellung beruflicher Kompetenzen durchgeführt wird. Das können zum Beispiel ein Fachgespräch oder eine Arbeitsprobe sein.

Ergebnis. Wenn keine wesentlichen Unterschiede festgestellt werden, wird eine Gleichwertigkeitsbescheinigung erteilt. Damit erhält der ausländische Handwerker die gleichen Rechte wie jemand, der die deutsche Prüfung abgelegt hat. Ein deutsches Prüfungszertifikat wird jedoch nicht verliehen. Bestehen jedoch wesentliche Unterschiede zum deutschen Berufsabschluss, werden diese offiziell beschrieben. Dieses Dokument kann auch bei einer Bewerbung auf dem deutschen Arbeitsmarkt genutzt werden.