- Steuerberaterhonorar Expertenforderung einfach nachrechnen

Selbst in einem Jahr mit wenig Gewinn oder gar mit Verlust verdient der Steuerberater am Jahresabschluss. Denn die Gebührenordnung orientiert sich nicht am Erfolg des Betriebs, sondern am Aufwand des Experten. Prüfen Sie mithilfe von handwerk magazin, ob das Honorar berechtigt ist.

- Steuerberaterhonorar

Expertenforderung einfach nachrechnen

Bilanzsumme. Der Knackpunkt beim Steuerberaterhonorar ist, dass es sich nicht am Gewinn orientiert. Maßgeblich ist der Mittelwert aus der Bilanzsumme, also der Betrag, der unter „Aktiva“ und unter „Passiva“ steht sowie der Betrag der Umsatzerlöse, der sich aus der Gewinn- und Verlust-Rechnung ergibt. Geteilt durch zwei, das ist der Gegenstandswert.

Bandbreite. Für die Bilanz steht dem Steuerberater ein Honorar von 10 bis 40 Zehntel zu, also gemessen am Gegenstandswert der einfache bis vierfache Honorarsatz. Der jeweilige volle Satz ist in einer Tabelle zur Steuerberatergebührenverordnung ablesbar (siehe auch Online exklusiv). Nimmt der Steuerberater den Mittelwert, braucht er auch auf Nachfrage des Mandanten die Höhe nicht zu begründen. Die meisten Steuerberater setzen 30 Zehntel oder mehr an und müssen erklären können, weshalb die Arbeiten überdurchschnittlich aufwendig waren.

Beispiel: Die Bilanzsumme beträgt 400000 Euro, die Umsatzerlöse 800000 Euro. Der Mittelwert von 600000 Euro ist der Gegenstandswert. Die volle Gebühr, also 10 Zehntel, beträgt laut Tabelle zur Gebührenverordnung 699 Euro. Der Steuerberater berechnet 30 Zehntel. Sein Honorar beträgt also dreimal 699 Euro, macht 2097 Euro zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer, insgesamt also 2495 Euro.

Verhandlung. Geht es Ihrem Betrieb schlecht, sprechen Sie Ihren Steuerberater darauf an, dass er weniger, etwa die Hälfte bis 25 Zehntel, berechnet.