EU-Verbraucherschutz: Retouren kalkulieren

Rücksendekosten: Das neue Verbraucherrecht ist flexibler. - © Gina Sanders/Fotolia.com

Die kürzlich in Kraft getretene EU-Verbraucherrichtlinie regelt auch das Retourenmanagement von Handwerkern, die einen Onlineshop betreiben. Sie erlaubt Onlinehändlern, neue, kostenpflichtige Regelungen zu ihrer Retourenpolitik zu treffen. Die Rücksendekosten hatte bislang der Unternehmer zu tragen; sofern diese 40 Euro nicht überstiegen, konnten sie dem Verbraucher auferlegt werden.

Nach der neuen Regelung trägt grundsätzlich der Unternehmer die Kosten für die Hinsendung der Ware zum Kunden. Der Verbraucher hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, sofern er bei Vertragsschluss auf diesen Umstand hingewiesen wurde und der Unternehmer sich nicht bereit erklärt hat, diese Kosten zu übernehmen. Große Versandhändler wollen aber die Rücksendekosten auch künftig übernehmen.

Tipp: Der Online-Kalkulator der Uni Frankfurt unter http://return-cost-calculator.com/de hilft Handwerkern, die Retourkosten im Griff zu halten.