Leasing Erlösminderung rechtswidrig

Bisher kassierte die Leasingbranche kräftig ab, wenn ein Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen konnte. Vom Verkaufserlös des Fahrzeugs wurden dem Leasingnehmer nur 90 Prozent gutgeschrieben. Diese Praxis erklärte der BGH mit Urteil vom 26. Juni 2002 (Aktenzeichen VIII ZR 147/01) für rechtswidrig.hm-Rat: Falls Sie von einer solchen Rückabwicklung betroffen sind, sollten Sie darauf achten, dass 100 Prozent des Verkaufserlöses des Leasinggutes in die Berechnung einfließen.

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