Energetische Sanierung: Bundesrat stoppt Gesetz

Der Bundesrat hat heute über das „Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen“ entschieden und eine stärkere Förderung vorerst gestoppt. Eine erneute Vorlage wird nun in einem Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat stattfinden müssen.

Heute beschließt der Bundesrat wie es mit dem Gesetz zur energetischen Sanierung weitergeht. - © ddp

Der Bundesrat hat heute der Gesetzesvorlage zur energetischen Sanierung eine Absage erteilt. Eine Einigung ist nun kaum vor Ende September, also nach den Sommerfreien im Parlament, möglich. Grund für die Ablehnung der Länder waren drohende Steuerausfälle durch eine Abschreibung von Kosten für energetische Gebäudesanierungen. Die Ausfälle wurden auf bis zu 1,5 Milliarden Euro geschätzt.

„Das Handwerk appelliert an den Bundesrat, dem „Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen“ am Freitag zuzustimmen. Politik, Hausbesitzer und das Handwerk als Umsetzer tragen die gemeinsame Verantwortung für die Erreichung der ambitionierten energie- und klimapolitischen Ziele.", erklärte Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) im Vorfeld.

Kentzler mahnte auch die mangelnde Rechtssicherheit für Investoren an. "Erst wenn die Planungsicherheit hergestellt ist, können Investoren handeln", so Kentzler.

Auch zum Abbau der kalten Progression meldete sich der Präsident des ZDH zu Wort und forderte eine gerechtere Steuerpolitik.