Damit die Verluste aus der Vermietung oder
Verpachtung von leerstehenden Gewerbeobjekten mit positiven Einkünften
steuermindernd verrechnet werden können, muss der Steuerpflichtige seine
Einkünfteerzielungsabsicht darlegen können. Bei der Vermietung von Gewerbeobjekten
stellt der Bundesfinanzhof dabei wesentlich höhere Anforderungen. Folgendes ist
daher zu beachten:
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- Datum: 15. Juli 2015
- Dateiformat: pdf
- Dateigröße: 34,09 kB
- Quelle: Eva Neuthinger
- Seitenanzahl: 1
Beschreibung
Damit die Verluste aus der Vermietung oder
Verpachtung von leerstehenden Gewerbeobjekten mit positiven Einkünften
steuermindernd verrechnet werden können, muss der Steuerpflichtige seine
Einkünfteerzielungsabsicht darlegen können. Bei der Vermietung von Gewerbeobjekten
stellt der Bundesfinanzhof dabei wesentlich höhere Anforderungen. Folgendes ist
daher zu beachten:
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