Ab 2014 gibt es eine gemeinsame Neuregelung des Überweisungs-und Lastschriftverkehrs in der Eurozone. Was Handwerksunternehmer bereits jetzt bei der Umstellung beachten sollten.
Einheitliche Regeln für Zahlungsverkehr
Von Belgien bis Zypern: 32 Länder, ein Zahlungssystem. Am 1. Februar 2014 vereinheitlicht das neue Verfahren SEPA (Single Euro Payments Area) den bargeldlosen Zahlungsverkehr in der gesamten Eurozone. Dann ersetzen IBAN (International Bank Account Number) und BIC die nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren mit bislang landesspezifischen Kontonummern und Bankleitzahlen.
Handwerksunternehmer müssen die Zahlungsverkehrsanwendungen und Buchhaltungssysteme in ihrem Betrieb SEPA-fit machen, Rechnungen, Zahlungsverkehrsvordrucke und Verträge anpassen, Betriebssoftware sowie Zahlungs- und Buchhaltungssysteme umstellen. Da die Umstellung insbesondere beim Lastschriftverfahren mit einem beträchtlichen technischen und bürokratischen Aufwand verbunden sein kann, gehen clevere Handwerksunternehmer die Umstellung frühzeitig aktiv an.
Betriebe unterschätzen Aufwand
Derzeit haben sich einige Betriebe noch nicht mit dem neuen Zahlungsverkehrssystem beschäftigt, so das Ergebnis einer Postbank-Studie. 35 Prozent der Betreibe haben nichts in Sachen SEPA-Umstellung unternommen, lediglich 41 Prozent der Betriebe in Deutschland haben bereits die Vorbereitung eingeleitet (25 Prozent der Betriebe konnten die Frage nicht beantworten). „Offensichtlich unterschätzen vor allem kleinere Unternehmen den Aufwand zur Umstellung auf SEPA“, erklärt Reiner Ramacher, Vorstand der Postbank Firmenkunden AG.
Bis zum 1. Februar 2016 bieten Banken und Sparkassen an, bei inländischen Überweisungen die Verwendung der bisher gebräuchlichen Kontonummer und Bankleitzahl zu verwenden. Diese Übergangsfrist gilt in Deutschland jedoch nur für Geldtransfers im Inland von Privatkunden. Experten empfehlen Handwerksunternehmern, sich frühzeitung um die SEPA-Umstellung der bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen auf IBAN und BIC zu kümmern. Laut Sabine Popp, SEPA-Expertin des IT-Dienstleisters Datev, gibt es „im Gegensatz zur deutschen Lastschrift bei der SEPA-Lastschrift neue Bestandteile, die deutlich aufwändigere betriebswirtschaftliche Prozesse mit sich bringen“. Der Kunde muss künftig spätestens 14 Tage vor dem Einzug über Termin und Höhe der Lastschrift informiert werden.

Bei Verweigerung droht Insolvenz
„Jedem Handwerker muss klar sein, dass ihn SEPA betrifft. Die größte Hürde scheint es bisher zu sein, dass Thema überhaupt anzugehen“, so Ibrahim Karasu, Geschäftsführer Banktechnologie beim Bundesverband deutscher Banken. Für die zur Umstellung nötigen Vorarbeiten benötigt man laut Karasu einige Zeit: „Unser Appell ist es deshalb: Schieben Sie die Vorbereitungen für SEPA nicht länger auf.“ Nur so sei laut Karasu gewährleistet, dass der Zahlungsverkehr im Betrieb auch zukünftig noch reibungslos läuft. „Sonst kann letztlich sogar die Zahlungsunfähigkeit drohen.” Axel Weiß, SEPA-Projektleiter beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband, empfiehlt: „Handwerksunternehmer sollten einen Zeitplan aufstellen und eine Checkliste mit den nötigen Schritten abarbeiten“ (siehe Download). „Handwerksunternehmen sollten sich bei ihrer Hausbank vor Ort informieren“, so Axel Schindler, Senior-Referent Abteilung Zahlungsverkehr beim BVR. Allgemeine Informationen zu SEPA befinden sich auch im Internet unter www.sepadeutschland.de. Nach der Euro-Währungsunion lässt nun bald auch das gemeinsame Überweisungs-und Abbuchungssystem SEPA Europa ein weiteres Stück zusammenwachsen. Von Belgien bis Zypern.