Bauträgervertrag Einbehalt bei Mängeln

In jeder Bauphase darf der Kunde Raten einbehalten. - © fovito-Fotolia
Bauträgervertrag

Einbehalt bei Mängeln

Im Kaufvertrag für eine schlüsselfertige Immobilie zwischen Bauträger und Kunde muss ein Zahlungsplan enthalten sein, der regelt, welche Rate bei welchem Bauabschnitt fällig ist. „Treten Mängel auf, steht dem Käufer ein Zahlungsverweigerungsrecht in Höhe der voraussichtlichen Kosten zur Beseitigung des Mangels plus einem sogenannten Druckzuschlag zu“, erläutert die Berliner Baufachanwältin Sabina Böhme von der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Der Bauherr könne wählen, ob er in der Höhe eine beliebige Rate des Zahlungsplans einbehält. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil bestätigt (Az. VII ZR 84/09).

Die weit verbreitete Auffassung, hierfür komme nur die Schlussrate in Betracht, ist damit überholt. Selbst wenn das Eigenheim trotz des Mangels bereits bezugsfertig ist, steht dem Käufer der Einbehalt bei einer beliebigen Rate des Zahlungsplans zu, die er noch nicht überwiesen hat. Intern freilich muss der Bauträger die Rechnungen der beteiligten Handwerksfirmen des Bauprojekts bezahlen, wenn diese ihre Aufträge einwandfrei erfüllt haben. - hbk