E-Lohnsteuerkarte: Wichtige Änderungen ab 2013

Ab 2013 ist es soweit. Nach einer ungeplant langen Übergangszeit kommt nun endlich die E-Lohnsteuerkarte. Offiziell läuft sie als Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). Betrieb und Mitarbeiter sollten sich darauf einstellen.

ElStAM - Was ist das?
Die Abkürzung steht für Elektronische LohnsteuerAbzugsMerkmale. Im Zeitalter der fortschreitenden Digitalisierung hat die Lohnsteuerkarte auf Papier ausgedient. Zum 1.1.2013 soll das ersetzende, digitale Verfahren tatsächlich starten. Eigentlich sollte es ja schon in 2011 losgehen, jedoch musste die Finanzverwaltung den Beginn aufgrund technischer Probleme immer wieder verschieben. Nun sieht es jedoch so aus, als wenn tatsächlich alles funktioniert.

Freibeträge neu beantragen
Dies führt auch dazu, dass Sie Ihre Mitarbeiter darauf hinweisen sollten, dass für 2013 die Lohnsteuerfreibeträge wieder neu zu beantragen sind. In der Übergangszeit 2011 und 2012 war dies nicht so. Mangels Lohnsteuerkarte auf Papier und einer anderen Übermittlung der Lohnsteuerabzugsmerkmale galten schlicht die Daten des Vorjahres weiter. Dies galt auch für die steuermindernden Lohnsteuerfreibeträge. Wer daher Freibeträge hatte, musste diese nicht neu beantragen. Es erfolgte insoweit eine automatische Übernahme ins Folgejahr.

Dies ändert sich nun! Wer daher von Ihren Mitarbeitern im Januar 2013 nicht weniger Netto haben möchte, muss unbedingt noch in diesem Jahr die neuen Lohnsteuerfreibeträge beantragen. Dazu müssen die Mitarbeiter lediglich einen Antrag beim Finanzamt eingreichen. Das Formular „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2013“ gibt es auf der Internetseite der Bundesfinanzverwaltung.

Weiter laufende Freibeträge
Unter dem Strich müssen jedoch nicht alle Freibeträge neu beantragt werden. Pauschbeträge für behinderte Menschen oder Hinterbliebene gelten auch ohne neuen Antrag weiterhin.