Dumpingfirmen stoppen

Mindestlohn | Immer mehr Betriebe unterlaufen mit Tricks den gesetzlichen Mindestlohn, die Bundesregierung will schärfere Kontrollen. Wie sich Handwerksunternehmer fair verhalten.

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    © Fritz Beck
    Bauunternehmerin Laura Lammel aus München hält sich strikt an die Tarifverträge ihrer Branche.
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    „Der Generalunternehmer haftet dafür, dass seine Subunternehmer Mindestlöhne zahlen.“Arne Maier, Rechtsanwalt aus Esslingen.

Dumpingfirmen stoppen

L aura Lammel, couragierte Bauunternehmerin und stellvertretende Innungsobermeisterin, zahlt ihren Leuten den regulären Tariflohn, langjährigen Mitarbeitern auch darüber. Trotzdem kann das Entsendegesetz, das Mindestlöhne vorschreibt, der Münchner Lammel Bau GmbH & Co. KG, gefährlich werden. Das Unternehmen macht mit schlüsselfertigen Tiefgaragen rund 1,2 Millionen Euro Jahresumsatz. „Wenn unsere Subunternehmer die Mindestlöhne nicht zahlen, haften wir für Lohndifferenz und Sozialabgaben.“

Diese Gefahr droht vielen Handwerksbetrieben im Bau und Ausbau. Künftig noch mehr, weil die Bundesregierung die Kontrollen ausbauen will. Auch wenn sich die Betriebe selbst an die Mindestlöhne halten, müssen sie kontrollieren, ob das bei ihren Subunternehmern der Fall ist. Wenn nicht, drohen Bußgelder und Strafen. Nur wenn sich möglichst viele Handwerksbetriebe korrekt verhalten und schwarze Schafe anzeigen, können sie die Dumpingfirmen bekämpfen.

Lohnnachweise prüfen

Deshalb prüft Laura Lammel die Lohnnachweise, aber das genügt ihr nicht. Oft tricksen „Subs“ nämlich, sie weisen auf Papier den korrekten Mindestlohn aus, lassen aber statt der aufgeschriebenen 40 Stunden 60 arbeiten. „Dann stimmt es mit dem Mindestlohn eben doch nicht.“ Der auf Mindestlohn spezialisierte Rechtsanwalt Arne Maier aus Esslingen: „Ein Generalunternehmer haftet auch dann, wenn er die Tricks der Subunternehmer nicht durchschaut hatte.“ Gegen das Risiko, für den Lohnausfall bei Subunternehmern einspringen zu müssen, empfiehlt Arne Maier den Einbehalt von den Zahlungen an den Subunternehmer. „Erst wenn der die volle Bezahlung durch Bestätigungen seiner Arbeitnehmer nachweist, wird das freigegeben.“

Zehn Prozent „schwarze Schafe“

Doch von dem Risiko lassen sich viele nicht abschrecken. Das zeigen die neusten Zahlen der Bundesregierung: Der Zoll kontrollierte 2009 rund 14000 Baubetriebe und gut 2000 Gebäudereiniger. Obwohl das keine gezielte Fahndung nach Dumpinglöhnen war, brockte es zehn Prozent der geprüften Unternehmen ein Bußgeldverfahren wegen Unterschreiten des Mindestlohns ein. Die Regierung will jedoch keine weiteren Mittel für Kontrolleure bereitstellen.

Dennoch sagt Jens Wohlfeil vom Zentralverband des Deutschen Baugewerbes: „Die Regelung hat die Löhne stabilisiert, sonst wären wir als Branche unattraktiv für Arbeitnehmer mit Berufsausbildung.“ Gerd Peters vom Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke pflichtet ihm bei: „Wir haben den Mindestlohn seit 1998. Seitdem gibt es bei den Ausschreibungen weniger Dumpingangebote.“

Auch Laura Lammel sieht es positiv. Denn einerseits „bin ich für Ausbeutung nicht zu haben“, andererseits „gibt das Sicherheit für Qualitätsfirmen, dass sie mithalten können.“

- harald.klein@handwerk-magazin.de

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