Die Bezeichnung „Dummschwätzer“ ist nicht zwingend eine Beleidigung, entschied das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 1318/07).
„Dummschwätzer“ keine Beleidigung
Das Gericht hob damit die Verurteilung eines Politikers zu 900 Euro Geldstrafe auf, der einen Kollegen als Dummschwätzer bezeichnet hatte. Die Verfassungshüter gingen zwar ebenso wie die Vorinstanzen von einer ehrverletzenden Äußerung aus, begründeten ihre Entscheidung aber mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Der Ausdruck dürfe allerdings nicht ohne jeden sachlichen Grund fallen. Der „Dummschwätzer“ muss die Bezeichnung vielmehr durch sein Verhalten mit verursacht haben.
hm-Hinweis: Für Fäkalaussagen scheidet die Ausnahmeregel des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich aus.
Wolfgang Larmann/hbk