Doppelte Haushaltsführung: Garage zählt mit

Das Modell der doppelten Haushaltsführung ist weit verbreitet. Erfahren Sie, unter welchen Bedingungen Sie auch die Miete für einen Stellplatz oder eine Garage am Arbeitsort als Werbungskosten geltend machen können.

Garage zählt mit

Das Modell der doppelten Haushaltsführung wählen viele Mitarbeiter und Firmenchefs des Handwerks. Welche Kosten die Betroffenen geltend machen können, haben immer wieder die Gerichte zu klären. Aktuell entschied der Bundesfinanzhof (BFH, Az: VI R 50/11), dass auch die Mietaufwendungen für einen Stellplatz oder eine Garage am Arbeitsort als Werbungskosten in Betracht kommen können. Das gilt zum Beispiel, falls in der Region keine Parkplätze zu bekommen sind.

Tipp: Die obersten Richter haben den Ball an die Vorinstanz zurückgegeben, um die Details zu klären. Betroffene machen ihre Kosten geltend und legen mit Verweis auf den BFH Einspruch ein.emh