rechtsrahmen Diese Folgen drohen bei Bestechung

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Diese Folgen drohen bei Bestechung

Strafrecht. Auf aktive und passive Bestechung im Geschäftsverkehr steht Freiheitsstrafe bis drei Jahre oder Geldstrafe. Das gilt auch für Bestechung im Ausland. Die Bestimmungen für Beamtenbestechung sind noch schärfer. Sie gelten für Beamte in der ganzen EU, künftig weltweit. Neben Bestrafung wegen Korruption droht fast immer auch eine Anklage wegen Untreue.

Unternehmer. Der Einzelunternehmer fällt nicht unter die Strafbarkeit wegen passiver Bestechung. Aber der Geschäftsführer-Gesellschafter einer GmbH, sogar wenn er Alleingesellschafter ist, kann deswegen und wegen Untreue gegenüber der eigenen GmbH bestraft werden. Außerdem ist er seiner GmbH gegenüber schadensersatzpflichtig: Solche Forderungen setzt im Pleitefall der Insolvenzverwalter durch, oft zum Erstaunen der Geschäftsführer.

Steuerstrafverfahren. Es folgt standardmäßig, wenn die Bestechungskosten als Betriebsausgaben abgesetzt wurden. Da das steuerrechtlich nicht zulässig ist, wird es als strafbare Steuerverkürzung gewertet. Vorsatz wird dabei unterstellt.

Bußgelder. Diese Sanktionen werden bei vorsätzlicher Bestechung durch Geschäftsführer oder andere Leitungsorgane gegen das Unternehmen selbst verhängt, Höhe bis zu eine Million Euro. Dasselbe kann den Inhaber bei Bestechungsfällen im Unternehmen treffen, wenn er seine Aufsichtspflicht vernachlässigt hat.

Schadensersatz. Wenn Mitbewerber wegen Bestechung einen Auftrag nicht bekommen haben, können sie Schadensersatz verlangen. Bislang kommt das zwar praktisch kaum vor, das dürfte sich aber ändern.

Vorteilsabschöpfung. Falls trotz allem noch ein wirtschaftlicher Vorteil aus der Bestechung im Unternehmen geblieben ist, wird er im Straf- oder Bußgeldverfahren vom Staat einkassiert.

Öffentliche Aufträge. Nachweislich korrupte Unternehmen dürfen keine öffentlichen Aufträge bekommen: Ihnen fehlt die für einen Zuschlag notwendige Zuverlässigkeit.