Dienstwagen: Fahrtenbuch ist notwendig

Firmenwagen
Unternehmer zahlen meist hohe Steuern auf Privatfahrten mit dem Firmenwagen. - © MC_PP/Fotolia.com

Fahrtenbuch ist notwendig

Stellt ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter zwei Dienstwagen zur privaten Nutzung zur Verfügung und es wird kein Fahrtenbuch geführt, führt das laut Bundesfinanzhof zur Versteuerung eines geldwerten Vorteils nach der Ein-Prozent-Regelung für jedes Fahrzeug. Die Richter des BFH setzen damit die Verschärfung der Rechtsprechung zum geldwerten Vorteil für Dienstwagen fort.

Ohne die Führung eines Fahrtenbuchs ist die unterstellte Privatnutzung nicht widerlegbar, und bei Nutzung mehrerer Dienstwagen wird ein zweifacher geldwerter Vorteil besteuert (BFH, Urteil v. 13.6.2013, Az. VI R 17 / 12).

Tipp: Um den zu versteuernden geldwerten Vorteil für eine kaum nennenswerte Privatnutzung eines Dienstwagens oder bei Nutzung von zwei Dienstwagen zu reduzieren, ist die Führung eines Fahrtenbuchs ab 1.1.2014 oder ab dem Zeitpunkt des Neukaufs eines Dienstwagens dringend zu empfehlen.